Hi Reiner,
Das muß Ihnen aber schon an die Nieren gehen, denn diesmal haben Sie den "Sehr verehrter Herr" vergessen. :-)
Kein Wunder, denn der Strafantrag richtet sich nicht gegen eine unzulässige Abmahnung, sondern gegen die überhöhten Gebühren dafür.
Gruß,
Martin