Was neues zum Thema FvG:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-19.04.00-002/Nichts neues! Solche Ideen hatten - vergeblich - die Raubkopierer schon zu 64er-Zeiten. Die Anzeigenden werden ihrerseits sich sehr schnell eine Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung einfangen.
Das Amtsgericht Bochum hat aber seinerzeit eine Klage von Ihnen wegen Raubkopieren abgewiesen?
Wer weiß? Die Menschen sollen ja mit der Zeit immer intelligenter werden.
PS: Haben Sie schon auf http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/64815.html geantwortet?