Rob Liebwein: Abmahnmania, die 2te oder die unendliche Alzheimergeschichte aka Laa Laa im verw

An das SELFHTML/FFL-Team mit der Bitte um Kenntnisnahme. ;-)

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Abmahnmania, die 2te oder die unendliche Alzheimergeschichte aka Laa Laa im
verwässertem Abmahnland
Niels Bock wrote:

Strafanzeige gegen "Herrn X" Die Firma
Speedlink GmbH, Berlin hat bei der
Staatsanwaltschaft Muenchen Strafanzeige gegen
"Herrn X" wg. des Verdachtes des versuchten
Betruges gestellt.
http://www.speedlink.de/news/

Gravenreuth wrote:

Wer glaubt Streß machen zu können wird selbst
vieeel mehr Streß (Anzeige wegen vorsätzlicher
falscher Verdächtigung) bekommen!

Sehr geehrter Herr von Gravenreuth,

M.E. ist diese Ankündigung ein erneuter und gar
nicht mal so unbekannter Einschüchterungsversuch
Ihrerseits. Darf ich möglicherweise in der Annahme
sein, dass nach gestelltem Strafantrag von
SpeedLink (www.speedlink.de/news) befürchtet wird,
es könnten eigentlich alle(!) Abgemahnten bei
jeder(!) beliebigen Polizeidienststelle
(kostenlosen!) Strafantrag stellen - während bei
einem Markenlöschungsverfahren jeder _einzelne_
Antragssteller beim DPMA erst einmal 600,00 DEM zu
bezahlen hat? Offensichtlich wird auf diesen Punkt
Ihrerseits bewusst nicht eingegangen?

Wobei dann wiederrum bei einem Löschungsverfahren...

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Mehr:
http://www.internetworld.de/iw/forum/9/2754.html

MfG
Rob Liebwein

  1. Hallo,

    ich frage eine Datenbank folgendermasen ab:

    $ergebnis = mysql_query("SELECT * FROM tabelle");

    while ($fetch = mysql_fetch_array($ergebnis)) {
     echo $fetch['name'].'<br>'.$fetch['datum'].'<br>'.nl2br($fetch['content']).'<br><br>';
    }

    wie kann ich nun erreichn dass das ergebnis andersherum ausgegebn wird... also der eintrag welcher in der tabelle als letztes steht als erstes usw.

    oder ist es möglich beim eintragen mit insert etwas in die tabelle ganz oben wintragen zu lassen ?

    viele dank

    Peter Lustig

    1. [Fortsetzung]

      Abmahnmania, die 2te oder die unendliche Alzheimergeschichte
      aka Laa Laa im verwässertem Abmahnland

      Und nochmal Normal-Deitsch:
      Offline-Explorer - das ist eine intelligente
      Software, mit der im teuren
      Telekom-Gebühren-Deutschland dem Internettler eine
      Menge Geld gespart werden kann. Man lädt sich
      bestimmte Web/FTP-Seiten herunter und kann in aller
      Ruhe das dann offline nachlesen.

      Würde es nach MarkenG und wahrscheinlich nach Ihrer
      Einstellung gehen, wäre wohl auch die Benutzung
      dieser Software Offline-Explorer innerhalb
      Deutschland durch einen deutschen Internettler eine
      begangene Rechtswidrigkeit (vgl. Mitstörerhaftung),
      d.h. der Internettler darf also dieses extrem
      kostenersparende Teil innerhalb Deutschland nicht
      benutzen, er hat wohl Ihreswegen online zu sein
      müssen und Telekom unfreiwillig mit Telekomgebühren
      zu sponsorieren?

      Und ueberhaupt die weitere ebenfalls zu stellende
      Frage in der Benutzung: Was machen
      Internetprovider, wenn in deren
      LOG/Protokolldateien soetwas auftaucht:

      ----------schnipp------------
      [entfernt].[entfernt].t-dialin.net -
      [XX/XXX/2000:XX:XX:XX +0100] "GET / HTTP/1.0" 200
      5490 "-" "Offline Explorer/1.2"
      ----------schnapp------------

      Junge, Junge, was man hier alles alleine nur bei
      den Provider-LOG-Files abzocken könnte? Viiiele
      Blumensträusse! Hanseatical flowers forever,
      flowers rulez! :-)))

      Kein Wunder, dass die Telekom Sie noch nicht
      abgemahnt hat, Sie sind schliesslich auch Kunde bei
      "denen da"!
      (vgl. die von Ihnen gepostete Information in einem
      der vielen Foren "Günter Frhr. v. Gravenreuth"
      pD4B890B7.dip.t-dialin.net, 16.4.2000 19:15 i.V.m.
      http://www.networksolutions.com/cgi-bin/whois/whois
      ?STRING=t-dialin.net - sagen Sie mal, haben Sie da
      nicht zufälligerweise auch Offline Explorer/1.2
      benutzt? Hmm?)

      MarkenG / Marken - Einsteigerinfo für Beginners
      (Sie nochmal?):

      "Laa Laa ist gelb und ein Teletubby-Mädchen. Sie
      ist die fröööhlichste unter den Vieren, liiiebt
      Musik, Blumensträusse, Abmahnauflistdatenbanken und
      kann wuuunderbar singen und tanzen und auch
      abmahnen, wenn sie will. Aber ihr großer
      orangefarbener Ball mit Aufkleber MarkenG ist das,
      was sie am liebsten hat. Mit ihm tollt sie gerne
      über die grünen Hügel. Laa Laa ist oft mit Dipsy
      zusammen. Volle Zustimmung! Aber immer muss sie
      wissen, wo auch die anderen Teletubbies sind, im
      AFS-Biergarten, wenn FFL dicht ist? Am liebsten hat
      sie es, wenn sich alle vier zum Tubby-Schmusen
      treffen. These! Beweis? Laa Laa 'a ooo' will Euch
      heute eine Geschichte erzählen: DIE MARKE!"
      (R. Liebwein in Alzheimerland)

      Marke - Bedeutung und Eintragungsvoraussetzungen

      Die Marke ist das zweite wichtige gewerbliche
      Schutzrecht, das vom Deutschen Patent- und
      Markenamt (DPMA) erteilt und verwaltet wird. Unter
      einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel
      für Produkte und Dienstleistungen. Es handelt sich
      gewissermaßen um die Visitenkarte, mit dem Produkte
      und Dienstleistungen im Wettbewerbsleben auftreten.
      Die Marke Standort ermöglicht die Unterscheidung
      von Konkurrenzangeboten und damit den
      Wiederholungskauf von Waren bzw. die wiederholte
      Inanspruchnahme von Dienstleistungen desselben
      Unternehmens.

      Als Marken kommen verschiedene Formen von
      Kennzeichnungen in Betracht:

      • Wortmarke (z.B. "Siemens")
      • Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von
        "Puma")
      • Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz")
      • Dreidimensionale Formen (z.B. die Kühlerfigur von
        Rolls-Royce)
      • Hörmarken (z.B. Erkennungsmelodien wie bei
        Radiosendern)
      • Farben, Farbkombinationen
      • Zahlen
      • Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von
        Buchstaben)

      Vor der Eintragung der Marke prüft das Deutsche
      Patent- und Markenamt die Schutzfähigkeit der
      Anmeldung. Wichtigste absolute Schutzhindernisse
      sind:

      • fehlende Unterscheidungskraft
      • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende
        beschreibende Angaben
      • ersichtliche Irreführungsgefahr
      • in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
      • Verstoß gegen die guten Sitten oder die
        öffentliche Ordnung (z.B. anstößige
        Kennzeichnungen)

      In der Praxis kommt der Frage der
      Unterscheidungskraft und der Prüfung, ob eine
      freihaltungsbedürftige beschreibende Anlage
      vorliegt, die größte Bedeutung zu. Hierbei muß die
      Marke immer mit Blick auf die vom Anmelder zur
      Kennzeichnung vorgesehenen Waren oder
      Dienstleistungen beurteilt werden. So wäre
      beispielsweise das Wort "Obst" für Computer oder
      Kinderfahrräder schutzfähig, nicht jedoch für
      Äpfel, weil es als insoweit beschreibende Angabe
      für die Mitbewerber zur ungehinderten Verwendung
      freigehalten werden muß, vgl. Quelle DPMA
      http://www.dpma.de.

      "Im Superiglu der Teletubbies lebt der freundliche
      und gewissenhafte Staubsauger Noo-Noo. Er reinigt
      ständig alle Sachen der Teletubbies, wie Laa Laas
      Ball, Tinky Winkys Tasche oder Dipsys Hut. Zur Zeit
      auch FvG's Abmahnabzockereien, aber sehr viiiel
      Arbeit. Und damit, meine lieben Kinder, bis zur
      nächsten Alzheimerstunde der verwässerten Marken."
      (R. Liebwein in Alzheimerland)

      Aber ich muss Ihnen - lieber Herr von Gravenreuth -
      insbesondere nach einem AFS-Posting in einer
      Mailingliste auch zugegebenermassen ehrlich (ohne
      Scherz) Recht geben: Bei dem derzeitigen Stand der
      Lage und Dinge was es wegen der
      SELFHTML/FFL-Spendengelder und -initiative und der
      derzeitigen juristisch und internettechnisch
      taktischer Dinge und Vorgehensweise manch Ihrer
      Kollegen betrifft: Sieht momentan wirklich gut aus
      für Sie, Sie haben Recht und gewinnen! Würden
      Wetten gesetzt werden, dann würde ich in der Tat
      bei _diesem_ _derzeitigen_ Stand glatt auf Sie
      setzen. Wird wohl wirklich bald Zeit, den
      Blumenstrauss tatsächlich nach Hamburg zu schicken.
      Geld ham's scho, oda? Naja, notfalls BHO fragen.
      ;-)))

      MfG
      Rob Liebwein <--- kein Internetworld-Redakteur

      P.S.1:
      http://www.symicron.de/07.html
      Lizenzverstöße: In Vorbereitung
      Last Modified: Dienstag, 24. November 1998 12:13:06
      Local time
      1998?? Und schon dokumentiert! Aua. :-)))

      P.S.2:
      See ya at AFS-...oopps no, Radwar-Superparty? <g>