Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat zum Thema Zahlungstreue.
Ein Kunde hat einen Internetauftritt in Auftrag gegeben und eine Anzahlung gleistet. Die Domainkosten hat er auch bezahlt.
Jetzt ist die Site fertig und abgenommen, der Kunde hat auch schon eine Mahnung, zahlt aber trotzdem nicht.
Jetzt möchte ich noch einmal Mahnen, mit dem Hinweis, dass wenn der Restbetrag nicht eingeht, die Site stillgelegt wird.
Ist das eigentlich rechtlich o.k.? Bei jedem Geschäft bleibt die Ware bis zu Bezahlung ja Eigentum des Lieferanten. Ist das bei uns genauso?
IMHO noch nicht gerichtlich entschieden. Ist aber praktisch eine Urheberrechtsfrage.
Man könnte den Gesichtspunkt als Argument für die urheberrechtlich zu führende Diskussion über die Zweckübertragungstheorie heranziehen, aber da braucht man einen Mutigen....
Am besten man schreibt in seine AGB rein, daß die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung übergehen und innerhalb der gewährten Zahlungsfrist eine Duldung der Nutzung erfolgt.
Wenn die AGB dann zum Vertragsgegenstand gemacht werden, ist man auf der sicheren Seite und kann erheblich auf die Zahlungsmoral einwirken .....
Wenn der Kunde dann immer noch nicht zahlt, überlege ich mir, in die index.html einen Vermerk zu schreiben, warum die Site stillgelegt ist.
Das dürfte rechtlich bedenklich sein.
bonngrüße
Boris Hoeller
Das ist dann das krasseste was mir einfällt. Ich vermute aber, dass da dann endgültig Probleme auf mich zukommen.
Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Was ratet ihr mir?Viele Grüße
Harald Legler