Harald Legler: Kunde zahlt nicht, welche Möglichkeiten...

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat zum Thema Zahlungstreue.
Ein Kunde hat einen Internetauftritt in Auftrag gegeben und eine Anzahlung gleistet. Die Domainkosten hat er auch bezahlt.
Jetzt ist die Site fertig und abgenommen, der Kunde hat auch schon eine Mahnung, zahlt aber trotzdem nicht.
Jetzt möchte ich noch einmal Mahnen, mit dem Hinweis, dass wenn der Restbetrag nicht eingeht, die Site stillgelegt wird.
Ist das eigentlich rechtlich o.k.? Bei jedem Geschäft bleibt die Ware bis zu Bezahlung ja Eigentum des Lieferanten. Ist das bei uns genauso?
Wenn der Kunde dann immer noch nicht zahlt, überlege ich mir, in die index.html einen Vermerk zu schreiben, warum die Site stillgelegt ist.
Das ist dann das krasseste was mir einfällt. Ich vermute aber, dass da dann endgültig Probleme auf mich zukommen.
Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Was ratet ihr mir?

Viele Grüße

Harald Legler

  1. Hi,

    auf keinen Fall einen Eintrag auf die index Seite! Da hab ich mich schonmal erkundigt, das ist geschäftsschädigend, das kann für Dich wirklich krasse Folgen haben. Also da lieber Finger weg. Du kannst Deinen Kunden noch zwei mal abmahnen, natürlich Mahngebühren erheben (Porto, Papier usw. <fg>) Und bei der dritten Mahnung (die letzte) zahlen dann doch die meisten Leute. Um ganz sicher zu gehen würde ich die dritte Mahnung per einschreiben zusenden. Falls das alles nichts hilft lass Dir von Deinem Anwalt ein nettes aber doch eindringliches Schreiben aufsetzen, das wirkt immer ;)

    Grüße
    Sebastian

    1. Hi,

      anzufuegen waere noch:
      1. Wenn ein Kunden danach immer noch nicht zahlt, kann man irgentwann
      ein Inkassobuero einschalten. Und die holen sich dann das Geld (und sei es indem sie ein paar Veteranen aus Bosnien einkaufen).
      Aber du hast damit nichts mehr dann zu tun und kriegst das geld vom Inkassoagenten.
      (Man sollte sich aber trotz meines obigen Scherzes da einen serioesen holen)

      2. Ab Mai gibt es mehr Rechtsschutz auf diesem Gebiet: Ab dem Datum der in der
      Rechnung als Zahlungsfrist angegeben wurde, duerfen 7,93% Zinsen genommen
      werden.
      Interessant hierbei: Das gilt auch fuer Werkvertraege!! Also auch fuer behoerdliche Einrichtungen, die
      recht faul sind was die Zahlungen angeht....
      Siehe hierzu auch die Gesetze die letztens durch den Bundesrat durchgingen.

      Ciao,
        Wolfgang

  2. hi,
    ich kämpfe auch gerade mit so einem renitenten kunden. Leider war ich bisher zu zaghaft (passiert mir aber nicht wieder). Jetzt hat das ganze eine freundin in die hand genommen (ist bürovorsteherin beim notar) und jetzt funzt es. Ist billiger als es beim rechtsanwalt zu machen und man muß nur im erfolgsfall zahlen. Hat aber den nachteil, daß du die kosten nicht deinem kunden aufdrücken kannst. Nur ist es so, die erfahrung hat es gezeigt, daß kunden nicht immer nach der dritten mahnung oder dem ersten anwaltsschreiben zahlen. Ich bin inzwischen beim vollstreckungsbescheid angelangt und wenn es soweit ist, kann es passieren, das du den anwalt bezahlen mußt, obwohl beim kunden nichts mehr zu holen ist. Und das nervt richtig. Bei interesse kann ich also meine freundin eva wärmstens empfehlen und bin gerne bereit, den kontakt herzustellen.
    gruß ralf

  3. Hallo !

    Ich kann Ihnen da nur folgende URL empfehlen:
    http://www.mahnung-online.de

    dort können Sie online ein Mahnverfahren einleiten !
    Sind sehr zuverlässig und gut (PS: sind Kunden von uns)

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Priebe Internet-Solutions Team

    Danke für die URL. Ich glaube aber, das ist für alle Leser interessant!

  4. Hallo zusammen :-))

    Eigentlich hats nichts mit Haralds Anfrage zu tun ... naja irgendwie schon.

    Mein letzter Provider hat mir nach eineinhalb Monaten plötzlich die Page gesperrt. Da ich mir keiner Schuld bewusst war hab ich Ihm ein "nettes" Mail geschickt, das er das sofort Rückgängig zu machen habe. Als Antwort bekam ich dann, den Verweis ich hätte meine Rechnung nicht bezahlt. Auf die Frage welche Rechnung ich denn bezahlen hätte sollen, denn ich hatte keine bekommen (ehrlich!!!) kam die Antwort na die die er mir vor drei Wochen per Mail!!!! gesendet hat.

    (Nachtrag: Sein MailServer hatte zu diesem Zeitpunkt auch noch einige Probleme sodas Mails gar nicht, und wenn doch, mit bis zu einer Wocher verspätung ankamen ... is mir beim durchlesen eben noch eingefallen)

    Meine Reaktion darauf war denn folgende

    1. Verlangte ich nochmals unter Drohung meinen Anwalt einzuschalten die sperre rückgängig zu machen. (was er tat)

    2. Verlangte ich das er Rechnungen gefälligst perPost zu schicken hätte da es wohl vom Finanzamt nicht anerkannt werden würde wenn ich einen Ausdruck einer Mail präsentiere. (was er nicht tat)

    3. Kündigte ich anschliessend (zwei Wochen später, weil die Rechnung immer nochnicht kam) mit dem Verweis das die Url an meinen neuen Provider zu übergeben sei, da ich ja sehr wohl gewillt sein würde die Rechnung zu bezahlen nur eben noch immer keine ordentliche Rechnung (eine Mahnung kam zwischenzeitlich wieder per Mail!!!) bekommen hatte.

    Leider war ich wohl dann etwas dumm und nachlässig, und ignorierte die Drohung das er die Url weiterverkaufen würde, weil ich meine Rechnung eben nicht bezahle (Rechnung war noch immer keine in der Post). Der verweis auf meine letzte Mail das ich sehr wohl Zahlungswillig sein würde sofern eine anständige Rechnung kommt, blieb scheinbar ungewürdigt. Denn zwei Wochen später war plötzlich meine Seite verschwunden. Und weiter zwei Wochen später fand ich plötzlich einen Copy-Shop unter meiner Url.

    Ich hab mir dann meinen FirmenNamen unter einer at.Url gesichert, da es einfacher für mich ist als Österreicher.

    So das war die Geschichte nun meine Frage

    A) Wie verhalte ich mich sollte mir das wieder passieren ???
    B) Gibts eine Möglichkeit sollte die Url wieder aufgegeben werden mich jetzt schon vormerken zu lassen.
    C) Und kennt jemand einen Provider (möglichst Kostengünstig) der zuverlässiger ist ???

    Gruß Wolfgang

    1. Halo,

      Frage A und B kann ich leider nicht beantworten...

      C) Und kennt jemand einen Provider (möglichst Kostengünstig) der zuverlässiger ist ???

      Ich hoste sei einem Jahr bei Goldvision und bin zufrieden.
      www.goldvision.de

      Viel Grüße

      Harald Legler

    2. Hi,

      A) Wie verhalte ich mich sollte mir das wieder passieren ???

      Ich wuerde mich vielleicht mal bei einem "moderneren" Anwalt
      erkundigen, was man da machen kann ,)

      C) Und kennt jemand einen Provider (möglichst Kostengünstig) der
      zuverlässiger ist ???

      versuch mal http://www.xms.de

      Die sind WIRKLICH guenstig, allerdings auch noch sehr jung und
      teilweise unerfahren.

      mfg
      CK1

  5. Hallo

    Nach der zweiten erfolglosen mahnung hast Du die Möglichkeit beim zuständigen Gericht einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Geht ganz ohne Anwalt. Diesen bekommst Du in jedem guten schreibwarenladen. Ausfüllen .... bei Gericht abgeben .... und wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt vollstreckungsbescheid beantragen. Die Kosten hierfür muß Du allerdings erstmal selbst aufbringen .... kannst Du aber gleich wieder mit in den Mahnbescheid schreiben. Darum vorher nach den Kosten bei Gericht nachfragen.
    Aus meiner erfahrung kann ich dir nur sagen das das bisher immer geklappt hat.

    Gruß Jürgen

  6. Hallo zusammen,
    ich bräuchte mal euren Rat zum Thema Zahlungstreue.
    Ein Kunde hat einen Internetauftritt in Auftrag gegeben und eine Anzahlung gleistet. Die Domainkosten hat er auch bezahlt.
    Jetzt ist die Site fertig und abgenommen, der Kunde hat auch schon eine Mahnung, zahlt aber trotzdem nicht.
    Jetzt möchte ich noch einmal Mahnen, mit dem Hinweis, dass wenn der Restbetrag nicht eingeht, die Site stillgelegt wird.
    Ist das eigentlich rechtlich o.k.? Bei jedem Geschäft bleibt die Ware bis zu Bezahlung ja Eigentum des Lieferanten. Ist das bei uns genauso?

    IMHO noch nicht gerichtlich entschieden. Ist aber praktisch eine Urheberrechtsfrage.
    Man könnte den Gesichtspunkt als Argument für die urheberrechtlich zu führende Diskussion über die Zweckübertragungstheorie heranziehen, aber da braucht man einen Mutigen....

    Am besten man schreibt in seine AGB rein, daß die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung übergehen und innerhalb der gewährten Zahlungsfrist eine Duldung der Nutzung erfolgt.
    Wenn die AGB dann zum Vertragsgegenstand gemacht werden, ist man auf der sicheren Seite und kann erheblich auf die Zahlungsmoral einwirken .....

    Wenn der Kunde dann immer noch nicht zahlt, überlege ich mir, in die index.html einen Vermerk zu schreiben, warum die Site stillgelegt ist.

    Das dürfte rechtlich bedenklich sein.

    bonngrüße
    Boris Hoeller

    Das ist dann das krasseste was mir einfällt. Ich vermute aber, dass da dann endgültig Probleme auf mich zukommen.
    Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
    Was ratet ihr mir?

    Viele Grüße

    Harald Legler