Jürgen walger: Kunde zahlt nicht, welche Möglichkeiten...

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Hallo

Nach der zweiten erfolglosen mahnung hast Du die Möglichkeit beim zuständigen Gericht einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Geht ganz ohne Anwalt. Diesen bekommst Du in jedem guten schreibwarenladen. Ausfüllen .... bei Gericht abgeben .... und wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt vollstreckungsbescheid beantragen. Die Kosten hierfür muß Du allerdings erstmal selbst aufbringen .... kannst Du aber gleich wieder mit in den Mahnbescheid schreiben. Darum vorher nach den Kosten bei Gericht nachfragen.
Aus meiner erfahrung kann ich dir nur sagen das das bisher immer geklappt hat.

Gruß Jürgen