Hallo, alle zusammen,
ich will nicht jede Antwort auskommentieren, daher hier die Summary:
Natrülich ist nicht explizit gesagt, dass Heise hier abgemahnt und von
dem armen Bubi Geld gefordert hat. Zur Frage, wieso Heise attackiert
wird und nicht die Telekom vgl. bitte auch <98086.html>.
Nur ein paar Denkanstösse:
o Heise ist ein grosser Verlag, der seine Juristen im Haus hat, der
sich eine Rechtsabteilung leistet. Symicron ist IMHO eine "Klitsche",
die diese Ressourcen nicht hat.
o Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann jeder Geschädigte, oder
wer sich dafür hält, einen Anwalt beauftragen. Er muss nicht erst
selbst einen Brief, und erst recht keinen netten ;-), schreiben.
o Nach geltendem Recht und stRspr. hat der Verursacher eines Schadens
bzw. derjenige, der sich rechtswidrig verhält, die weiteren Kosten
für die Ahnung des rechtswidrigen Verhaltens zu tragen.
- Zu diesen beiden Punkten sei auch mal der Hinweis auf die
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bei Geldforderungen hinge-
wiesen (die Mehrzahl der Gerichte lehnt Inkassokosten, so sie vom
Beklagten bestritten werden, ab, da zur Verfolgung von Rechtsinter-
essen nach dem Rechtsberatungsgesetzt Anwälte da sind. Konkret:
Fordert ein Inkassounternehmen per Brief zur Zahlung auf und be-
rechnet zB DM 150,--, kann das Gericht diesen Betrag als Verzugs-
schaden ablehnen; schreibt ein Anwalt den selben Brief mit einer
Kostennote von DM 500,--, ist das ein Verzugsschaden. -
o Natürlich kann auch der Mandant die Anwaltsgebühren für die Durch-
setzung seiner Interessen übernehmen, statt sie dem Schuldner auf-
zubrummen (wenn beim Schuldner nix beizutreiben ist, wird er sie
sogar übernehmen müssen, da dem Anwalt der Auftraggeber haftet,
ungeachtet der Frage, ob er einen Titel gegen einen Dritten hat).
Die realistische Frage ist nur, wie oft dies vorkommt. Eher sehr,
sehr selten, denn wieso soll ich, der im Recht ist (oder sich im
Recht fühlt), Geld ausgeben, um mein Recht zu sichern, das mir von
einem anderen streitig gemacht wird?
o Was wäre passiert, wenn die Domain weiter auf diesen Bubi bzw. die
Frau Mama gelaufen wäre? Hätte Heise sich weiter auf die Briefe
seiner Rechtsabteilung beschränkt? Nö, sicher nicht!
Ausserdem hätten sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetz-
und zwingend einen Anwalt einschalten müssen, wenn der Streitwert
DM 10.000,-- überstiegen hätte, denn das wäre es ein Fall für das
LG gewesen und dort herrscht bekanntlich Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
<subjectiv>
Auch dieser Fall und seine ganzen Begleitumstände zeigen einmal mehr,
dass nicht nur das Deutsche Markenrecht modifiziert gehört, sondern
auch weite Teile der ZPO und des Standesrecht für Rechtswanwälte.
IMHO ist nicht einzusehen, wieso Anwälte sich zwischen einem festen
Arbeitsverhältnis (zB Rechtsanteilung) oder Niederlassung mit Zu-
lassung und damit Postulationsfähigkeit einscheiden sollen.
Ferner wird gern vergessen, dass es bundesweit zahlreiche grosse
Kanzleien gibt, die ausschliesslich für Inkassounternehmen arbeiten.
Ich selbst habe letztens einen Bekannten in einem Verfahren gegen einen
Mobilfunkbetreiber vertreten (Streitwert unter DM 10.000,--, kein
Anwaltszwang vor dem AG) und versucht, mit dem RA der Gegenseite ein
Gespräch zu führen. Der Mann hatte null Ahnung und verwies auf seine
Sachbearbeiterin, die dann auch frei von der Leber erklärte, dass der
Klageschriftsatz ein "Standardtext mit Textbausteinen" sei - das Vor-
bringen der Gegenseite war derart an der tatsächlichen Lage vorbei,
dass die (wirklich bissige ;-) Amtsrichterin ihren ganzen Umnut gegen
diese Art von ungeprüften Massenverfahren am Korrespondenzanwalt vor
Ort ausgelassen hatte, dessen "Handakte" aus 3(!!!) Seiten bestand und
der im übrigen ebenfalls keinen Plan hatte ;-)
</subjectiv>
Warum ich das alles sage? Weil die Anmahngeschichten, wie vieles im
Leben, zu differenziert sind, als die Lager klar in schwarz und weiss,
in Gut und Böse unterteilen zu können.
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