Hi,
ich habe mir im Frühjahr die Domain ctonline.de reserviert und
auch kurzzeitig benutzt. Nach 3 Wochen bekam meine Mutter (auf
die die Domain lief) ein schreiben von der Rechtsabteilung der
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Heise AG zu der auch die Zeitschrift C't gehört.
^^^^^^^^In diesem schreiben wurden wir aufgefordert die Domain zu löschen
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oder an die Heise AG zu übertragen.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^a) ich führe diese ganze Abmahn-Diskussion gerne objektiv
b) man sollte niemanden glorifizieren und die Augen nicht vor der
Realität verschliessen
c) man muss FvG nicht lieben, aber IMHO ist er _nicht_ der Mephisto
des Internet ;-)
Ich wollte durchaus objektiv beurteilen. Habe mir die Sache auch zweimal durchgelesen.
Wie schon die Redner unter deiner Antwort geschrieben haben, steht da nichts von einer Zahlungsaufforderung.
Nur weil es aus der Rechtsabteilung kommt, muß es ja nicht gleich etwas kosten. Vielleicht verstehe ich
Abmahnung ja aber auch falsch. Ich verbinde dies - wie das bei FvG eben ist - mit Zahlung der Anwaltskosten.
Das war hier nicht der Fall (laut Text), so daß ich erstmal an eine einfache Aufforderung zum Entfernen dachte.
Ist es nicht so? Oder war das nun schon eine (wenn auch kostenlose) Abmahnung? Bin in diesem Bereich nicht so
sehr informiert.
(Mal davon abgesehen ist das hier ja mal was völlig anderes, als das, was FvG macht!)
Gruß,
Tobias