Hallo alle miteinander,
Man kann auch eine juristische Marke (ich nenne sie eine "Dummy-Marke") eintragen lassen, hinter der kein reales Produkt steht, sondern _vielleicht_ die Idee, via Serienabmahnungen daraus einen Anwalt zu bereichern. Was der Markeninhaber davon hat, sei dahingestellt. Die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwaelte http://www.fen.baynet.de/~na1723/law/BRAGO.html) muss offiziell der Rechtsanwalt kassieren.
Es könnte ja auch eine stille Teilhabe an der Firma sein, die diese Marken einträgt und damit dem "stille Teilhaber einen nette "Nebenverdienst" beschert.
Nur so'n Gedanke halt. ;-)
gruß
Andreas