Hallo !
Dass dem Schreiben der HEISE AG aber gleich eine Rechnung beilag, steht aber wirklich nicht da.
Somit haben sie IMHO 'sauber' abgemahnt.
Eine Verwechslungsgefahr und eine Markenverletzung sehe ich in diesem Fall nämlich auch.
Wie allerdings T-Online zu der Abmahnung kommt, ist für mich weiterhin schleierhaft, oder bedarf es dringend einer erneuten Rechtschreibreform, weil der Buchstabe 'T' nicht mehr verwendet werden darf?
Gruß,
kerki