Hi Sabine,
gängige Praxis ist auch eine Checkbox in der Art "Hiermit bestätige ich, daß ich den Empfänger dieser Karte kenne und er mit dem Empfang derselben einverstanden ist" (was natürlich Unsinn ist, denn niemand wird vorher nachfragen, ob er den Empfänger mit einer Grußkarte überraschen darf, soviel zur Feinheit der deutschen Sprache und den Möglichkeiten, die die Rechtsanwälte durch solche Formulierungen haben). Gepaart mit dem IP-Log und Einschränkung bist du damit - denke ich - aber trotzdem auf der sicheren Seite.
Ob diese Abfrage im Streitfall überhaupt Gewicht hat, kann ich dir nicht sagen, wenn du aber die IP des Absenders präsentieren kannst, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, daß damit doch eher der Verschulder des Spams dingfest gemacht werden kann und sich alles von dir abwendet.
Zum Thema HTML Emails: Finde ich echt nervig, halte die Karte lieber auf deinem Server vor und schalte dort den Werbebanner.
<mfg>Sebastian Will</mfg>