Frames
Dulki
- recht
Moin, ist rechtlich etwas dagegen eizuwenden,
wenn sich auf meiner website(Frames)z.b. ein link, Forum oder Chat nur im Hauptframe öffnet?
Habe neulich so eine Anmerkung gelesen, aber nichts definitives.
Gruss Dulki
Moin, ist rechtlich etwas dagegen eizuwenden,
wenn sich auf meiner website(Frames)z.b. ein link, Forum oder Chat nur im Hauptframe öffnet?
Wenn du eine fremde Seite in einem Layout laedst, ist dagegen etwas einzuwenden. Damit erweckst du naemlich den Eindruck, als wuerde der Inhalt von dir stammen. Deine eigenen Inhalte kannst du natuerlich in dein Frameset laden. :-)
MfG
Thomas
Hallo,
Moin, ist rechtlich etwas dagegen eizuwenden,
wenn sich auf meiner website(Frames)z.b. ein link, Forum oder Chat nur im Hauptframe öffnet?
Habe neulich so eine Anmerkung gelesen, aber nichts definitives.
Immer bei http://www.gravenreuth.de/recht.html nachsehen ;-)
LG Düsseldorf "baumarkt.de/bau-markt.de" (Az: 12 O 347/97)
Die Parteien bieten Leistungen für Firmen an, die im Internet Werbung machen oder Produktinformationen offerieren. Die Klägerin verfügt über den Domain-Namen "bau-markt.de", die Beklagte über "baumarkt.de". Sie bietet unter ihrer Domain ihren Kunden die Möglichkeit, sich mit ihren Angeboten aus dem Bereich Bau- und Heimwerk unter dem Oberbegriff "Baumarkt" im Internet dazustellen. Daneben übernimmt die Klägerin gegen Entgelt auch die Gestaltung der von ihren Kunden bei sich abzulegenden Websites. Die Beklagte verbreitet unter ihrer Domain "baumarkt.de" eine Art Zeitschrift im Internet.
Neben dem redaktionellen Teil bietet sie den Usern dort auch die Möglichkeit, über Links Webseiten anderer Anbieter im Bereich Bau- und Heimwerkermarkt direkt aufzurufen, ohne erst die gerade aufgesuchte Adresse verlassen zu müssen. Diese durch den Link aufgerufene Websites erscheinen bei der Beklagten in einem Rahmen (Frame), der sich in rotbrauner Farbe unter dem Befehlsfeld (Navigationsleiste) der für den Zugang zum Internet erforderlichen Browsers anschließt und den Bildschirm zusätzlich links begrenzt. Der Rahmen enthält außerdem den Schriftzug "baumarkt.de".
Die Klägerin greift allein die Art und Weise an, in der die Website in dem ebenfalls beschriebenen Rahmen unter der Domain der Beklagten erscheint. Sie ist der Auffassung, daß ihr an der von ihr gestalteten Website Urheberrechte zustehen. Wettbewerbswidrig sei es deshalb, da durch das Setzen der Seite in den Rahmen der Beklagten die angesprochenen Verkehrskreise infolge dieser Einrahmung annehmen könnten, daß die auf den Seiten erscheinenden Firmen Werbekunden der Beklagten seien, wodurch eine besondere Leistungsfähigkeit der Beklagten vorgetäuscht würde.
Ein urheberrechtsschutzfähiger Gehalt der (nur) zwei vorgelegten Seiten konnte nicht festgestellt werden. Vielmehr ist nicht erkennbar, daß diese sich aus der Masse des Alltäglichen herausheben und vom individuellen Geist dessen geprägt sind, der sie gestaltet hat (zumal auch die Klägerin hierzu keine hinreichend substantiierten Angaben gemacht hat). Aufgrund Nichtverfügens von erforderlichen Fachwissen in der vorliegenden Spezialmaterie seitens der Kammer und angesichts des Schuldigbleibens des erforderlichen Beweisantritts seitens der Klägerin durch Gutachten eines Sachverständigen wurde die Klage abgewiesen.
Urteil vom 29. April 1998
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo Günther!
Aufgrund Nichtverfügens von erforderlichen Fachwissen in der vorliegenden Spezialmaterie seitens der Kammer (...) wurde die Klage abgewiesen.
Urteil vom 29. April 1998
Keine Ahnung haben, aber Urteile fällen wollen! Ich liebe unsere Richter! Echt scharfe Richter sind das!
Bis danndann
PAF (patrickausfrankfurt)
<img src="/selfaktuell/extras/selfcomm.jpg" alt=""> http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/guests/advguest.cgi?view
Hallo Gerichtsgeschädigte,
ihr kennt doch sicherlich den Unteschied zwischen Zeugen, Sachverständigen und Richtern ???
Nicht ? Na denn:
Der Zeuge hat alles gesehen, aber versteht nichts davon.
Der Sachverständige versteht alles, hat aber nichts gesehen.
Und der Richter,
der hat nichts gesehen UND versteht nichts davon.
In diesem Sinne
schönen Abend noch
Andreas
Keine Ahnung haben, aber Urteile fällen wollen! Ich liebe unsere Richter! Echt scharfe Richter sind das!
Hallo PAF,
nicht ohne Grund wird Justitia immer mit einer Binde vor den Augen dargestellt (die Ohropax sieht man ja nicht)- und wie's dahinter aussieht ... geht niemand was an!
Ein sich grausend schüttelnder
Eckard
Hallo Eckard!
nicht ohne Grund wird Justitia immer mit einer Binde vor den Augen dargestellt (die Ohropax sieht man ja nicht)- und wie's dahinter aussieht ... geht niemand was an!
LOL!
Aber um darauf zurückzukommen. Man kann ja Richter wegen Befangenheit ablehnen lassen. Wie sieht es aus mit "wegen Unfähigkeit, Ahnungslosigkeit, Ignoranz der Materie" ? ...
Bis danndann
PAF (patrickausfrankfurt)
<img src="/selfaktuell/extras/selfcomm.jpg" alt=""> http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/guests/advguest.cgi?view
Hallo Patrick,
Aufgrund Nichtverfügens von erforderlichen Fachwissen in der vorliegenden Spezialmaterie seitens der Kammer (...) wurde die Klage abgewiesen.
Urteil vom 29. April 1998Keine Ahnung haben, aber Urteile fällen wollen! Ich liebe unsere Richter! Echt scharfe Richter sind das!
Ich wollte mich schon immer mal auf ziemlich dünnem Eis bewegen ;-). Deswegen behaupte ich einfach mal, daß imho in _diesem_ Fall gar kein Urteil - den Sachverhalt (Framedarstellung) betreffend - gefällt worden ist, sondern die Richter, eben auch aus Selbserkenntnis über das eigene Unwissen, die Klage _abgewiesen_ haben, was scheinbar auch schon als Urteil gilt (aber imho eben nicht über die Sache).
Also ist imho (das Glatteis ist bestimmt sehr dünn ;-) weder entschieden worden, daß es generell erlaubt ist andere Seiten in Frames darzustellen, noch daß es verboten ist. Aber ich bin weder Anwalt, noch Jurastudent (auch wenn ich etliche kenne), weshalb Herr Freiherr von Gravenreuth ja mal einen Kommentar dazu abgeben könnte, wie das "Urteil" denn nun richtig zu interpretieren ist.
Gruß AlexBausW