Hallo
ich denke nicht, das deine Argumentation hier zum Erfolg führt.
Es geht ja nicht um die Tatsache, dass Links illegal wären, sondern darum, dass Links auf Programme, die dem Markenschutz unterliegen, urheberrechtlich geschützt sind, oder wie in diesem Fall, der Name des Zielprogramms geschützt ist. Ich hoffe, ich habe dies richtig zusammengefasst. Das Problem für uns Webdesigner bei der Aegumentation des Freiherrn ist nur, das man kaum eine Markenrechtssuche machen kann, bevor man den Link setzt.
Du siehst, der Links ist in der Sache nicht umstritten, aber das Ziel und die Anwendungs_weise_ ist umstriten
Matti