Günter Frhr. v. Gravenreuth: Online Demonstration für Linkfreiheit war ein Flopp

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Hallo, Herr Baron.

Zitat:
      "Die Verwendung von Hyperlinks impliziert nicht, dass
     der Herausgeber der verweisenden Quelle sich die Inhalte der
     verwiesenen Dokumente zu eigen macht oder dass diese
     Dokumente zum Bestandteil der verweisenden Publikation
     werden".

Dies ist keine Beschränkung auf "gute" Inhalte!

Sie schrieben heute um 16:48 h:

Dazu stehe ich auch!

"
Ich sehe Links rein technisch und somit wertneutral als IF-THEN-ELSE-Verzweigung. Was im eigenen(!) HTML-Code und auf der verlinkten Site  steht/möglich ist, ist eine ganz andere Frage.
"

Ein Link ist etwas rein Technisches [....]

Stimmt!

Und ein Text wie "Downloadbereich", "FTP-Programme" o.ä.  i.V. m. einem Link werden von Menschen im eigenen(!) HTML-Code gemacht - und dafür haftet ggf. der Mensch!
HTML-Codes entstehen doch nicht durch Byte-Mutation!

Der Ausgang des Muenz-Verfahrens wird uns Aufklaerung darueber bringen, ob hierzulande Recht im Sinne des Gemeinwohls

... wer bestimmt was "Gemeinwohl" ist (womit ich die "gesundes Volksempfinden-Debatte nicht wieder anfangen will).

gesprochen wird - oder ob das Gemeinwohl hinter dem Goldenen Kalb e-Commerce zuruecktreten muss.

Beides wird nicht entschieden!
Entschieden wird, ob der konkrete Link zu einer Mitstörerhaftung führt - nicht mehr und nicht weniger.
(Auch das OLG München hat die von der Szene als "interessant" erklärten Fragen nicht einmal angesprochen, da sie nicht entscheidungserheblich waren.)

Schoene Gruesse aus Hamburg,

und zurück!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth