Hallo,
Obwohl alle drei Gruppen u.U. gegen geltende Rechte verstoßen,
würde ich sie niemals in eine Tonne werfen wollen!
so leid es mir tut, aber in dem Kontex "Gesetztesverstoß" würde ich alle drei in eine Tone werfen. Ich glaube (in Grenzen) an unseren Rechtsstaat und bin gegen Selbstjustiz. (wobei ich bei persönlich Betroffenen noch Selbstjustiz am ehesten "verstehen" kann.)
Eine Straftat bleibt auch bei vermeindlich gutem willen eine solche. Und eine Straftat gegen eine andere macht nicht "minus mal minus gibt plus". (eine individuelle Abwägung des Strafmaßes bleibt davon natürlich unbenommen....)
Chräcker