Hallo Thomas!
Die eigentliche Absurdität ist die Aussage des Richers:
<cite>
"Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Löschung dieser Domain nicht sofort nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hätte veranlasst werden können. Insbesondere ist es kein Grund, dass an dieser Domain 30 verschiedene Domains angehängt waren"
</cite>
Kann man "Verblödung" nicht geseztlich verbieten? ...ahhh ja, dazu braucht man aber Richter....
Gottseidank haben wir noch Gewaltenteilung in Demokratien. Zur Ausübung der legislativen Gewalt brauchen wir also noch keine Judikative, sondern nur ein (gesetzgebendes) Parlament. Andererseits, und hier könnte ein Deadlock hängen: Im Parlament sitzt jede Menge Juristen, und ob die mehr Sachverstand in Sachen Internet haben...
Viele Grüße, Karin