Man hat bei der Klage auch den Eindruck, dass man auch Links zu
a) Nazis,
b) Pornos
c) politische Extremistenfördern will. Anders verstehe ich den Satz (Klage S. 5):
"Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."
nicht. Somit wären auch Links zu
a) Nazis,
b) Pornos
c) politische Extremistengrundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.
Die Aussage: "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar." ist auch nicht auf LInks zu Seiten von "Gutmenschen" zu reduzieren.
"Grundsätzlich" umfaßt IMHO alle denkbaren Links, also auch zu:
Hallo!
Nun muss ich wohl ich mich wohl auch mal zu dieser Thematik äussern. Ein Link im Internet ist für den,
der sich die Mühe gemacht hat, das Internet und hier besonders Tim Berner Lee zu verstehen, nichts
anderes als ein Verweis z.B. in im Brockhaus. Dort gibt es diese zu hauf. Mir ist nicht bekannt, das die
Herausgeber des Brockhaus oder andererer Lexika jemals wegen ihrer Verweise juristisch belangt wurden.
Ein Link im Internet ist nichts anderes als ein solcher Verweis mit den heutigen technischen Mitteln.
Hätten die Herausgeber des Brockhaus seiner Zeit diese zur Verfügung gehabt, hätten Sie sie auch
genützt. Fragt sich bloss noch, warum es damals keine Geschäftemacher gegeben hat,
die diese für Ihre eigenen Machenschaften zu nützen wussten!
Mit freundlchen Grüßen !
Peter Kreutzer