Sehr geehrter Herr Schubert,
HURRA ENDLICH HAT ES E I N E R VERSTANDEN !
Jetzt nicht gleich einschleimen, bitte.
Das habe ich weder vor nochj nötig.
(Als nächstes bieten Sie mir eine Referendarstelle an?)
Derartige Themen werder hier von mir nicht angesprochen.
Ich verstehe es z.B. heute noch nicht warum das Löschen eines Tonbandes (= Aufbringen einer Nullinformation) eine Sachbeschädigung sein soll,
Is' doch ganz einfach: Weil es hierbei nicht auf die "Substanzverletzung" ankommt, sondern eine "Funktionseinbuße" genügt (hM, vgl. Lackner, § 303, Rn. 4 m.w.N.)
OK - das Tonband als Sache ist nach dem Löschen auch noch funktionsfähig.
Bei dem von mir angesprochene Rechtsproblem kommt man sowohl über die Rechtstheorie der "Funktionseinbuße" als auch über die "Substanzverletzung" zu den selben widersprüchlichen Ergebnissen (ausführlicher: DAS PLAGIAT AUS STRAFRECHTLICHER SICHT S.96 ff. Das Buch ist zwar schon etwas älter, die IMO widersprüchliche Rechtsprechung findet man aber auch noch in jüngeren Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth