alex: Ich bin mit Herrn Münz einer Meinung! (JUSTITIA) Wird n-tv auch Opfer von FvG?

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<viel sinnvolles gelöscht>

Bezieht sich Ihre Zustimmung also auch darauf?

Nö!
Den Teil hatte ich ja auch gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Explorer  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

natürlich nicht. das würde ja Ihnen und Ihresgleichen die existenzgrundlage entziehen.

grüsse, alex