<viel sinnvolles gelöscht>
Bezieht sich Ihre Zustimmung also auch darauf?
Nö!
Den Teil hatte ich ja auch gelöscht.Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Explorer
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
natürlich nicht. das würde ja Ihnen und Ihresgleichen die existenzgrundlage entziehen.
grüsse, alex