Hallo Reiner,
diese ominöse msg=251 hast Du nun zum elfundneunzigsten Mal erwähnt. Wo steht das eigentlich? Kannst Du, falls uns das wirklich interessieren sollte (auch oder gerade weil hier nicht jeder immer und alles mitliest), das nicht mal richtig verlinken?
Reiner
<zitat href=http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?tres=1&msg=251&g=20000929cp002>
Re: SELFHTML
Günter Frhr. v. Gravenreuth gravenreuth@gravenreuth.de (2. Oktober 2000)
T.Truckle (ttruckle@nsimail.com) schrieb am 2. Oktober 2000:
SELFHTML von Münz im Framefenster bei FvG.
Kann Münz nun FvG wegen Urheberrechtsverletzung verklagen?
Bisher haben wir alle Gegenklagen gewonnen, vgl. zuletzt:
ch kopiere Ihnen das Zitat ans Ende dieser mail. Wie ich bei unserem
letzten Gespräch schon angedeutet habe: No - die Marke läßt sich
langfristig nicht halten! Dem Berufungsverfahren am OLG Düsseldorf sehe
ich jedoch mit großer Ruhe entgegen.
Sollte sich der IQ am OLG nicht drastisch erhöht haben, so dürfte eine
Argumentation nach bewährtem Schema völlig ausreichend sein ;-))
Ich gehe jetzt wieder auf's Oktoberfest!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt
Dipl.Ing.(FH)ch kopiere Ihnen das Zitat ans Ende dieser mail. Wie ich
http://www.heise.de/newsticker/data/ad-18.09.00-000/
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
</zitat>