Hi,
obwohl die einstweilige Verfuegung damals kein
Erfolg hatte, das rechtskraeftige Urteil hatte
es laut IW:
Betreiber von Chat-Rooms im Internet
haben nach einem Beschluß des
Oberlandesgerichts Köln ein
"virtuelles Hausrecht". Den
Anbietern müsse es möglich sein,
Störenfrieden den Zugang zu
verwehren, geht aus dem am
Montag veröffentlichten und
bereits rechtskräftig gewordenen
Beschluß des Gerichts hervor (Az:
19 U 2/00).<<
http://www.internetworld.de/index_8041.html
Ciao,
Wolfgang