Hi,
obwohl die einstweilige Verfuegung damals kein
Erfolg hatte, das rechtskraeftige Urteil
Es ist kein Urteil, sondern nur ein Kostenbeschluß gem. § 91a ZPO, wonach beiden Seiten die jeweiligen Kosten des Verfahrens auferlegt wurden.
hatte
es laut IW:Betreiber von Chat-Rooms im Internet
»» haben nach einem Beschluß des
»» Oberlandesgerichts Köln ein
»» "virtuelles Hausrecht". Den
»» Anbietern müsse es möglich sein,
»» Störenfrieden den Zugang zu
»» verwehren, geht aus dem am
»» Montag veröffentlichten und
»» bereits rechtskräftig gewordenen
»» Beschluß des Gerichts hervor (Az:
»» 19 U 2/00).<<
Der Beschluß ist in seiner Begründung relativ kurz uns nichts sagend - alles andere ist "Kaffeesatzlesen".
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)