Hi,
obwohl die einstweilige Verfuegung damals kein
Erfolg hatte, das rechtskraeftige UrteilEs ist kein Urteil, sondern nur ein Kostenbeschluß...
das würde den Wortlaut der IW-Meldung widersprechen.
Aber da ich persönlich sowieso weder die eine, noch die andere Quelle als zuverlässig ansehe,
warte ich mal, was und ob morgen andere Quellen sagen...
Ciao,
Wolfgang