Günter Frhr. v. Gravenreuth: Zeitungsente! Es gibt doch ein virt. Hausrecht!

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"Dem Betreiber eines sogenannten Chat-Rooms im Internet steht grundsätzlich ein 'virtuelles Hausrecht' zu. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln hervor (Az.: OLG Köln 19 U 2/00). Dem Anbieter müsse es möglich sein, Beleidigungen unterbinden zu können, erklärte das Gericht. Der Betreiber des Chats hat somit die Möglichkeit, Störer von der Teilnahme auszuschließen. Im verhandelten Streit war es in der per Computertastatur geführten Plauderrunde zu Beleidigungen gekommen. Daraufhin hatte der Betreiber denjenigen, den er als Störer angesehen habe, vom Chat ausschließen wollen. In den Einzelheiten dieser Auseinandersetzung hatte das Gericht nicht mehr zu entscheiden, da der als Störer Beschuldigte während des Prozesses eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatte."
(Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 17. Oktober 2000)

Ich kenne die Sache und kann nur sagen: Zeitungsente!

Die Entscheidung ist ca. 7 Wochen alt und nicht vom Montag.
Das OLG Köln hat die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, da

a) die Unterlassungserklärung abgegeben war (= Erledigung der Hauptsache) und
b) der Ausgang des Rechtstreits offen war.

Die Entscheidung kommt in den nächsten Tagen auf unserer HP (da kann sie nicht als "internetfeindliche Propaganda" - Zitat: Münz - gelöscht werden.).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)