oli: Was ist beim veröffentlichen selbstfotografierter Bilder zu beachten ???

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Aber wie ist das z.B. mit historischen Gebäuden ? Wenn ich das Heidelberger Schloss von der Neckarbrücke fotografiere, darf ich wohl mit den Bildern tun was ich will, oder ?

Ja, denn nach § 7 UrhG bist Du als Schöpfer der Fotografie Urheber und hast somit gem. § 15 I UrhG das ausschließliche Recht u.a. auf
Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung. Dass die Fotografie ein i.S.d. UrG geschütztes Werk ist, steht übrigens ausdrücklich in § 2 I Nr.5 UrhG ("geschützte Werke sind (....) Lichtbildwerke einschließlich der Werke , die wie Lichtbildwerke geschaffen werden.").

Aber wie ist das, wenn ich im Schlosshof, Schlossgarten oder in Innenräumen bin. Da ich mich dann ja auf Privatgelände (bzw. Landeseigentum) bewege. Brauche ich da eine Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder ?

Du brauchst u.U. eine Genehmigung zum Fotografieren (ich will ja schließlich auch nicht, dass jemand in meiner Wohnung rumknipst und das dann ins Web stellt), ist diese aber erteilt, gibt's eigentlich kein Problem , d.h. auch dann erstellst Du ein Werk i.S.d. UrhG.

Darf ich z.B. die Bilder gegen Gebühr im Internet verkaufen ?

Ja, siehe oben (Verbreitungsrecht-wie ist Dir überlassen)

bin dankbar für jeden Link oder fachkundigen Hinweis

Gruss

Marko