Ein Surfer: FTP-Explorer: Und es gibt doch Hoffnung

Hallo,

manchmal fliegt auch ein Herr von Gravenreuth auf die Nase, denn nicht immer sehen Gerichte wirklich eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Symicron'schen Explorer und einem anderen Explorer:

http://www.zdnet.de/news/artikel/1999/05/27006-ac.html

Gericht weist Klage wegen Explorer-Links zurück

"Keine Verletzung der Markenrechte"

27. Mai 1999 (jok) Das Landgericht München I hat die Klage der Firma Symicron Software Engineering gegen den Inhaber einer Homepage zurück gewiesen, der einen Link auf das Freeware-Programm "Telco Explorer" gelegt hatte.

Inhaber des Markenzeichens "Explorer" ist nämlich nicht - wie man vermuten könnte - Microsoft, sondern die Firma Symicron.

Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe, urteilte jetzt der Vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz (AZ: 9 HKO 850/99). Der Anwalt von Symicron kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Die Münchner Anwaltskanzlei Freiherr von Gravenreuth reklamiert bereits seit Jahren im Auftrag der Firma Symicron, daß die Bezeichnung "Explorer" markenrechtlich geschützt sei. Wer die Bezeichnung trotzdem benutzt, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, so die bisherige Argumentation. Die Folge: eine Unterlassungserklärung und eine Abmahngebühr

Viel Glück am Mittwoch wünscht Euch

Ein Surfer

  1. Hallo,

    Gericht weist Klage wegen Explorer-Links zurück

    »»

    "Keine Verletzung der Markenrechte"

    Symicron hat die eingelegte Berufung auch zurückgenommen, ist eher eine alte Geschichte.

    IMHO sind in der Sache  (übernächste Woche findet bspw ein FTP-Explorer Prozess in Nürnberg/Fürth statt)  zwei Kernfragen zu beantworten:

    1. Ist MS wirklich Lizenznehmer von Symicron? (Die Gerichte gehen derzeit offenbar davon aus) Oder besteht etwa nur ein Abgrenzungsvertrag in Form einer Duldung der Verwendung.
    Von der Beantwortung dieser Frage hängt maßgeblich die Größe des Kreises der Verwechslungsgefahr ab.

    2. Die Marken EXPLORER (Es gibt eine DE Marke, sowie eine EU Marke) liegen derzeit noch in der Benutzungsschonfrist, was heißt, das Symicron prinzipiell _noch_ einen nicht unbedeutenden Trumpf in der Hand hält.

    Wir werden es ja sehen .....

    bonngruesse
    bho

    1. Hallo,

      1. Ist MS wirklich Lizenznehmer von Symicron? (Die Gerichte gehen derzeit offenbar davon aus)

      ... und haben dies auch "knüpeldick" in die Urtteile geschrieben - vgl. LG Düsseldorf + LG Braunschweig.

      Oder besteht etwa nur ein Abgrenzungsvertrag in Form einer Duldung der Verwendung.

      Wir werden es ja sehen .....

      So sehe ich es auch!

      bonngruesse

      und zurück an den lieben bonnanwalt.de

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  2. Hallo !
    Ich poste hier noch mal (weiter oben) das gleiche. Zunächst nehme ich bezug auf ein anderes Urteil. in dem jemand verurteilt wurde, weil er Domain-Namen gehortet hat und sie später an Firmen "zurück"-verkauft hat.

    Hallo!

    Auch ich möchte Ihnen in diesem Punkt zustimmen. Das Verhalten des Angeklagten hat sicherlich etwas moralisch anrüchiges. Zu bedenken ist allerdings, dass alle diese Vergehen vor der Tat durch Gesetze (Strafgesetze) verboten werden sollten. Es kann nicht richtig sein, dass erst nach der Tat Richter und Gerichte Rechtsgrundlagen schaffen (durch ihre Urteile), die der Täter vorher ja noch gar nicht kennen konnte. Man wird ganz verunsichert. Warum schafft man denn nicht endlich klare Rechtsgrundsätze zu all diesen Fragen, per Gesetz(!), dort wo sie in einer Demokratie auch hingehören und nicht in Musterurteile. Oder weiß man im Justizministerium auch nicht, dass es ein Internet gibt und was das ist und wie das so geht?

    Zum andern, sollte man nicht eigentlich auch eine deutsche Firma genauso verurteilen, die sich ein ganz normales Wort aus der englischen Umgangssprache hat reservieren lassen, nämlich das Wort "explorer", ganz für sich allein und für sonst niemand?

    Grüße
    Udo Hammermeister

  3. Hallo,

    manchmal fliegt auch ein Herr von Gravenreuth auf die Nase, denn nicht immer sehen Gerichte wirklich eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Symicron'schen Explorer und einem anderen Explorer:

    http://www.zdnet.de/news/artikel/1999/05/27006-ac.html

    Gericht weist Klage wegen Explorer-Links zurück

    »»

    "Keine Verletzung der Markenrechte"

    1. Mai 1999 (jok) Das Landgericht München I hat die Klage der Firma Symicron Software Engineering gegen den Inhaber einer Homepage zurück gewiesen, der einen Link auf das Freeware-Programm "Telco Explorer" gelegt hatte.

    Stimmt und das LG Köln hat wegen dieser Software eine EV erlassen, die heute noch bestand hat!

    Viel Glück am Mittwoch wünscht Euch

    G l ü c k   kann die Gegenseite wirklich brauchen - nach der Latte von obsiegenden FTP-Explorer-Urteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hallo FvG,

      zu Ihrem Topic: Wer auch immer das gepostet hat, muss sich an Ihnen
      orientiert haben. Sie zotieren doch auch immer nur, was Ihnen in den
      Kram passt.

      Das Landgericht München I
      Stimmt und das LG Köln

      Ah ja! Und wieso behaupten Sie dann, es wäre nicht vollständig zitiert?
      Offenbar sind es zwei Entscheidungen, wobei wohl davon auszugehen ist,
      dass die Münchener richtig zitiert ist. Sie zitieren i.d.R. ja nicht
      mal in der selben Sache vollständig :o)

      Na, (noch) nicht auf der Wiesn'n - oder müssen Sie bei den Mass-
      Preisen erst noch ein bisschen "arbeiten"? *fg*

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      1. Hi Alexander,

        Sie zotieren doch auch immer nur, was Ihnen in den
        Kram passt.

        komisch, ich hab' noch keine Zoten von Gravenreuth gelesen :-)

        SNCR

        Gruß,
        Martin