Hallo Michael,
Wirklich? Ich teile da eher die Meinung von Wolfgang Wiese, daß die eigentliche Fragestellung irgendwie "hinter die Heizung gefallen" ist ...
Nun ja, bei nuechterner Betrachtung ist die Rechtsauffassung des Gerichts vielleicht noch nicht genau das was wir brauchen. Aber die erste Freude ueber den Erfolg lassen wir uns durch solche Miesepeterei nun doch nicht nehmen ;-)
Macht das genaue Urteil in erster Instanz eigentlich irgend einen Unterschied auf der finanziellen Seite?
Nun - der Verlierer zahlt die Prozesskosten (hab jetzt den Betrag nicht im Kopf - glaube so 8000 Mark etwa). Derzeit sieht es stark danach aus, als ob das Symikron ist. Unsere "Kriegskasse" wuerde dann um diesen Betrag reicher.
Wird Freedom for Links bis zur nächsten Instanz spendenbescheidngungsfähig sein?
Das solltest du FFL fragen :-)
Und wie geht es weiter, falls FvG aus irgendwelchen Gründen keine Revision einlegen sollte, sondern sich ein neues Spielzeug sucht?
Dann werden wir die Spendengelder auf jeden Fall im Sinne der Spender einsetzen. Und zwar nicht fuer irgendwelche Rechtsschwierigkeiten im Web, sondern im Sinne dieses Falls - Symikron, Gravenreuth, Explorer. Was genau unternommen wuerde, muesste mit Anwaelten und anderen Fachberatern abgesprochen werden - es soll ja auch moeglichst viel Aussicht auf Erfolg haben.
viele Gruesse
Stefan Muenz