Hallo,
Allgemein: Gibt es überhaupt einen "Standard", ab wann etwas schützenswert ist?
Ja, das Gesetz :-)
Leider nein - zumindest nicht so klar.
Nach der Auslegung des UrhG durch den BGH muß ein urheberrechtlich geschütztes Werk
a) eine eigenschöpferische Leistung sein. " eigenschöpferisch" /= Programmgenerator o.ä. Tools.
b) die Leistung muß über dem alltäglichen, rein handwerklichen liegen.
Im einzelfall wird sicher ein Gericht entscheiden müssen,
Ja.
aber prinzipiell ist es AFAIK recht klar definiert, ab wann welche Art von Schutz gilt.
Leider nein.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)