Redaktion AdvoGraf: Stell Dir vor...

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SELFHTML kämpft vor Gericht für die Freiheit des Internets und keiner
bekommt es mit...

Ach, was waren das für schöne Zeiten im April 2000, als der Hype los
ging und man die Solidarität beschwor, die man heute oft vermisst;
als man losgezogen war, die Links zu befreien, die kleinen Homepage-
bastler vor ungerechtfertigter Abzocke zu schützen und das Internet
ein Stück freier zu machen.

Wie warm ums Herz wird bei der Erinnerung an die Tage um den 20.09.00,
als die Netzgemeinde ein Stück näher zusammen rückte, dieses Forum von
Sympathiebekundungen und guten Wünschen für die erste Instanz vor dem
LG Düsseldorf überschüttet wurde, die User souverän über der freiherr-
lichen Häme standen und ihre Websites "zugemacht" haben... um ihre
Solidarität zu bezeugen und um wach zu rütteln.

Heute, gut ein Jahr nach Beginn der Kampagne, ausgestattet mit knapp
DM 60.000 an Spendengeldern und mit einem neuen Kampagnenbanner ge-
rüstet, herrscht Schweigen. Dass am Mittwoch, dem 27. Juni 2001, vor
dem OLG Düsseldorf die zweite Runde im "Kampf um die Freiheit der
Links" stattfinden wird, war nirgendwo wirklich hervorgehoben: nicht
in den Online-Magazinen und auch hier nicht.

Auch vom Termin selbst war kaum etwas zu erfahren; dabei scheint es
vor dem OLG doch recht lebhaft und kontrovers zugegangen zu sein.
Schade, dass Netizens, Spender und Sympathisanten sich ihre Informa-
tionen nun im Netz suchen müssen. Wie gut, dass wenigstens die
Jurawelt-Redaktion (mal wieder) vor Ort war - und sehr zeitnah eine
sehr lesenswerte Zusammenfassung ins Netz gestellt hat:

http://www.jurawelt.com/anwaelte/gerichtsreportagen/2490

Aber vielleicht findet sich ja auch bei SELFHTML Recht+Links bald
mehr zum Thema. Und vielleicht erfährt der geneigte Leser bei dieser
Gelegenheit, wieso man nun nicht mehr "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn"
agiert, sondern SELFHTML auf einmal alleine kämpft. Am Ende könnte
der Eindruck entstehen, man habe den einstigen "Bündnispartner", den
Verein Freedom for Links e.V., der nun selbst in raues Fahrwasser ge-
raten ist, fallen gelassen wie die sprichwörtliche "heisse Kartoffel".

viele Grüsse & viel Glück für's Urteil

Alex Kleinjung
Redaktion AdvoGraf
http://www.advograf.de