Holger Lersch: Rechnungschreiben für Webseite als Privatmann

Beitrag lesen

Hallo,

es ist solange keine Schwarzarbeit, solange Du es beim Lohnsteuerjahreaausgleich mit angibst.

Und meinen beiden Vorrednern muss ich erstmal widersprechen.
Wenn Du mit deinem Webzeug nur ein paar Euro im Jahr dazuverdienst und du das Dazuverdiente bei deiner Lohnsteuererklärung mit angibst, brauchst Du kein Gewerbe anzumelden.

Du darfst auch als Privatmann Rechnungen schreiben, das einzige was Du nicht darfst, ist Mehrwertsteuer kassieren.

Wenn Du also pro Jahr 5000€ nebenher, auf Rechnung verdienst, musst Du eben auf dein normales Bruttogehalt 5000€ aufschlagen und hiervon auch die normalen Steuern/Sozialleitungen abführen.

(So hat mein Steuerberater mir das vor ca. 1,5 Jahren erklärt - ob das heute auch noch so ist ... keine Ahnung.)

Du kannst natürlich auch mal bei deinem lokalen Finanzamt anrufen und die Fragen - die sind nämlich nicht immer nur "böse", die helfen einem auch gerne weiter.

Gruß
Holger