Stefan Einspender: Frauen...

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Hallo Benjamin,

Was mich aber mal interessieren würde, ist, ob es rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn man den Eintrag nicht ändern lässt.

nehmen wir mal an, jemand besitzt eine sehr wertvolle Domain und
es gibt einen böswilligen Interessent, der zufällig den gleichen
Namen hat. Der könnte sich, zumindest theoretisch, eine Wohnung
in dem Haus mieten, wo Du früher mal gewohnt hast und dann der
DENIC gegenüber als Domaininhaber auftreten, er heißt ja genau
so, wie in der Datenbank drinsteht und hat auch diese Adresse.
Es mag sein, dass dieser Fall etwas abstrakt ist, aber Beispiele
"von früher" wie sex.com o.ä. zeigen doch, dass man hier durchaus
eine gewisse Vorsicht haben sollte und soviel Aufwand ist diese
Änderung nun auch wieder nicht.

Die genauen rechtlichen Konsequenzen sind, zumindest aus Sicht
der DENIC e.G., hier nachlesbar:
http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html §3, Absatz 2
"Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die unter http://www.denic.de/servlet/Whois veröffentlichten Angaben und teilt der DENIC oder dem ISP Änderungen hierzu jeweils unverzüglich mit."

Was genau passiert, wenn man dieser Vertragspflicht (!) nicht nach-
kommt, weiß ich nicht. Ich halte es jedoch für vorstellbar, dass
die Löschung dieser Domain ein letztes Mittel sein könnte.

Viele Grüße,
Stefan

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