Sup!
In diesem Wortlaut steht es nicht drin, oder ich habe an der falschen
Stelle gesucht. Es steht aber auf jeden Fall in den AGBs:
* Der Nutzer ist insbesondere Verpflichtet, den Dienst T-Online
nicht missbräuchlich zu nutzen. [6.4]
Also, wenn man seine TCP/IP Verbindung nutzt, indem man Daten darüber verschickt, dann ist das doch wohl kein Missbrauch?
* Es ist nicht gestattet, [...] die auf dem Zugang beruhenden
Leistungen [...] Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
[8.2]
In diesem Fall geht es IMHO um die entgeltliche Weitervermittlung der Leistung, in diesem Fall der Zur-Verfügung-Stellung des Netzzugangs und der dadurch nutzbaren Dienste.
Jedenfalls finde ich, daß es so sein muß, und wenn es einem verboten sein sollte, einen Server aufzuziehen, dann ist das IMHO eine "überraschende" Klausel, die dann, laut AGB-Gesetz, keine Gültigkeit hat.
Vielleicht sollte ich doch noch Jura studieren ;-)
Gruesse,
Bio