Stefan Muenz: Was ist ein Link?

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Hallo Alan,

Es ging um die Anbringung eines Links von einem Verein für einen Sponsor. Es ist NICHT gestattet für einen gemeinnutzigen Verein eine Spende von einer Firma oder Person zu erhalten, dafür eine Spendenquittung auszustellen und einen LINK auf der Homepage des Vereins zu stellen.
Das ist eine GEGENLEISTUNG, was in Spendenrecht nicht zulässig ist. Zulässig ist jedoch OHNE LINK einen Hinweis zu bringen.

Ein Link als "Gegenleistung" ist allerdings etwas anderes als ein Link aus "Interesse an der Web-Vernetzung". Und genau das muessen deutsche Gerichte noch lernen zu unterscheiden. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis sie erkennen, dass Links in Hypertext-Systemen system-immanent sind, und dass sie per se noch keine wie auch immer geartete wirtschaftliche Beziehung zwischen Linkanbieter und Verlinktem herstellen. Solche Motive sind sekundaer und sollten von Fall zu Fall eindeutig nachgewiesen werden muessen. Der Artikel, auf den der Linksetzer hier im Thread verweist, sollte eine Pflichtlektuere fuer Richter sein, die solche Faelle zu beurteilen haben.

viele Gruesse
  Stefan Muenz