Vor einigen Tagen hatte ich mit einem Freund gestritten, ob es Geschlussfolgert oder Schlussgefolgert heißt.
Da eigentlich alle zusammengesetzten Verben durch ein "ge" vor dem letzten Teilverb in die Vergangenheit gesetzt werden, heißt es wohl eher Schlussgefolgert (meine Meinung), aber es kann ja auch eine Ausnahme sein (Meinung des Freundes).
Hi Graphity,
da der Infinitiv des Verbs "schlussfolgern" lautet, ist das Partizip Perfekt "geschlussfolgert".
Der Duden (Band 9) meint dazu: "Bei anfangsbetonten Verben, die von zusammengesetzten Substantiven abgeleitet sind, steht "ge-" voran."
HTH Robert