kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)
marko
- recht
hi forum!
ich schreibe in meiner freizeit für mehrere firmen kleine eshops und habe mir irgendwan auch mal einen eigenen server zugelegt. jetzt ist ein kunde, also ein shopbetreiber zu mir mit einem problem zu mir gekommen.
jemand hat etwas bei ihm bestellt und es nach der 14 tägigen ansichtsfrist nicht zurückgeschickt. im brief, der dem packet beilag, stand, daß er die ware dann zahlen muss. mein kunde hat daraufhin eine zahlungsaufforderung verschickt und sein kunde also der bestelller hat daraufhin die sachen zurückgeschickt und behauptet, er könne die wohl innerhalb von 4 wochen zurückschicken. das sei gesetzlich geregelt. deshalb frage 1: stimmt das oder ist die 14tägige frist bindend?
nun sind gut 2 monate vergangen und nach langem hin und her behauptet der besteller, er habe niemals irgendetwas bestellt. zwar hätte er die ware bekommen, und ja auch zurückgeschickt, das bestellformular hätte aber wohl jemand anderes als blöden scherz ausgefüllt. deshalb sagt er, hätte er auch nie irgendeinen vertrag akzeptiert.
frage 2: wenn wirklich jemand anderes sich einen schertz erlaubt hat, ist ein vertrag dann überhaupt zustandegekommen?
und jetzt der grund, was ich damit zu tun habe. mein kunde möchte gerne die IP haben, mit der bestellt wurde. ok, die logfiles hab ich noch und irgendwie läßt sich das schon raussuchen, aber was kann man denn mit der ip dann machen? die muss ja erst mal von einem provider einem benutzer zugeordnet werden, oder? also nächste frage: machen das provider so einfach? kann ich also zu t-online, aol und co gehen und den sachverhalt schildern? rücken die die adresse raus oder muss ich da erst zur polizei? wie komm ich an den benutzer, der zu der ip gehört?
und last but not least: haben die die daten überhaupt noch. nach knapp 3 monaten haben die doch sicherlich so viel daten rumliegen, dass die ihre logfiles irgendwann mal löschen. ist ja schließlich ein riesiger haufen. wie lange habe ich chancen, die ip zuorndnen zu können.
wäre echt supi wenn ihr mir/uns da weiterhelfen könntet
Hi
dies ist mal der Versuch dir zu helfen, aber internet und recht ist so ne sache... und jurist bin ich auch keiner.
jemand hat etwas bei ihm bestellt und es nach der 14 tägigen ansichtsfrist nicht zurückgeschickt. im brief, der dem packet beilag, stand, daß er die ware dann zahlen muss. mein kunde hat daraufhin eine zahlungsaufforderung verschickt und sein kunde also der bestelller hat daraufhin die sachen zurückgeschickt und behauptet, er könne die wohl innerhalb von 4 wochen zurückschicken. das sei gesetzlich geregelt. deshalb frage 1: stimmt das oder ist die 14tägige frist bindend?
nun sind gut 2 monate vergangen und nach langem hin und her behauptet der besteller, er habe niemals irgendetwas bestellt. zwar hätte er die ware bekommen, und ja auch zurückgeschickt, das bestellformular hätte aber wohl jemand anderes als blöden scherz ausgefüllt. deshalb sagt er, hätte er auch nie irgendeinen vertrag akzeptiert.
frage 2: wenn wirklich jemand anderes sich einen schertz erlaubt hat, ist ein vertrag dann überhaupt zustandegekommen?
Weia, das geht jetzt sehr ins recht...
Ein Vertrag ist zusatnde gekommen, fragt sich nrumit wem und ob er gültig ist.
Frag da wen anders .. ^^°
und jetzt der grund, was ich damit zu tun habe. mein kunde möchte gerne die IP haben, mit der bestellt wurde. ok, die logfiles hab ich noch und irgendwie läßt sich das schon raussuchen, aber was kann man denn mit der ip dann machen? die muss ja erst mal von einem provider einem benutzer zugeordnet werden, oder? also nächste frage: machen das provider so einfach? kann ich also zu t-online, aol und co gehen und den sachverhalt schildern? rücken die die adresse raus oder muss ich da erst zur polizei? wie komm ich an den benutzer, der zu der ip gehört?
Also: IP's rücken die Provider an sich nciht raus, da die mit Daten gekoppelt sind, und das fällt (soweit ich weiß) unter Datenschutz.
Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches, wenn auch anderes Problem.
Man muss zur Polizei, gibt keinen anderen rechtlichen weg, oder vors gericht, dass die das machen... aber da frag nen anwalt, der sich mit vertrag und internetrecht auskennt
ich kann dir nur sagen,: provider rücken die daten zu ips nicht ohne weiteres raus
und last but not least: haben die die daten überhaupt noch. nach knapp 3 monaten haben die doch sicherlich so viel daten rumliegen, dass die ihre logfiles irgendwann mal löschen. ist ja schließlich ein riesiger haufen. wie lange habe ich chancen, die ip zuorndnen zu können.
Ich geb dir keien Garantie auf das was ich da sage, aber soweit ist meine Kenntnis
hoffe dir etwas geholfen zu haben
Hallo!
jemand hat etwas bei ihm bestellt und es nach der 14 tägigen ansichtsfrist nicht zurückgeschickt. im brief, der dem packet beilag, stand, daß er die ware dann zahlen muss. mein kunde hat daraufhin eine zahlungsaufforderung verschickt und sein kunde also der bestelller hat daraufhin die sachen zurückgeschickt und behauptet, er könne die wohl innerhalb von 4 wochen zurückschicken. das sei gesetzlich geregelt. deshalb frage 1: stimmt das oder ist die 14tägige frist bindend?
- Wenn es schriftlcih beilg, und auch schriftlich im Internet (sollte zumindest unter den Vertragsbedingungen dort stehen) steht, ist es bindend. Die meisten Firmen haben das. Sobald etwas schriftlich festgelegt ist (mündlich langt auch, ist aber schwieriger nachzuweisen), und der andere das akzeptiert, ist es bindend.
Es gibt Gesetze, und in denen Steht z.B. das man dem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen muß, macht man das nicht kann das mit bis zu 50.000 EUR bestraft werden, oder es haglet Abmahnungen(eigene Erfahrung). Dabei muß man sich ganeu nach dem Gesetz richten, auch in der Formuliereung. Wenn das nicht astrein ist hat der Kunde trotzdem das Recht aber Du ein Problem. Das ist alle ziemlich kompliziert geworden, mal eben nen Shop schreiben... das kann viel Ärger geben.
nun sind gut 2 monate vergangen und nach langem hin und her behauptet der besteller, er habe niemals irgendetwas bestellt. zwar hätte er die ware bekommen, und ja auch zurückgeschickt, das bestellformular hätte aber wohl jemand anderes als blöden scherz ausgefüllt. deshalb sagt er, hätte er auch nie irgendeinen vertrag akzeptiert.
frage 2: wenn wirklich jemand anderes sich einen schertz erlaubt hat, ist ein vertrag dann überhaupt zustandegekommen?
Weia, das geht jetzt sehr ins recht...
Ein Vertrag ist zusatnde gekommen, fragt sich nrumit wem und ob er gültig ist.
Frag da wen anders .. ^^°
Naja, der Vertrag kommt im Internet noch gar nicht zu Stande, erst mit Entgegennahme der Ware durch den Kunden - wenn er denn bestellt hat, das hat er womöglich nicht. Dann hast Du ASchadensersatzansprüche gegen den Scherzkeks. Aber laß Dir gesagt sein das sich der Aufwand nicht lohnt und sowas bei Großen Shops z.B. direkt mit eingerechnet ist, x % werden halt abgeschrieben, so ist das halt.
und jetzt der grund, was ich damit zu tun habe. mein kunde möchte gerne die IP haben, mit der bestellt wurde. ok, die logfiles hab ich noch und irgendwie läßt sich das schon raussuchen, aber was kann man denn mit der ip dann machen? die muss ja erst mal von einem provider einem benutzer zugeordnet werden, oder? also nächste frage: machen das provider so einfach? kann ich also zu t-online, aol und co gehen und den sachverhalt schildern? rücken die die adresse raus oder muss ich da erst zur polizei? wie komm ich an den benutzer, der zu der ip gehört?
Also: IP's rücken die Provider an sich nciht raus, da die mit Daten gekoppelt sind, und das fällt (soweit ich weiß) unter Datenschutz.
Dass kann der Staatsanwalt fordern, und selbst das ist nicht 100%ig sicher. Du mußt schon deutliche Hinweise auf einen Betrugsversuch haben, wie das ganu abläuft würde ich aber auch gerne mal wissen ;-) Werde demnächst wegen einem ähnlich Fall zur Polizei gehen, mal schaun was dabei raus kommt, aber bis jetzt haben die mir nicht wirklich viel Mut gemacht, das ist kein öffentliches Interesse... ist sehr kompliziert. Aber da es bei mir ein recht hoher Betrag ist und ich sehr viele Informationen habe, könnte es gaaaanz vielleicht funktionieren.
Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches, wenn auch anderes Problem.
Man muss zur Polizei, gibt keinen anderen rechtlichen weg, oder vors gericht, dass die das machen... aber da frag nen anwalt, der sich mit vertrag und internetrecht auskennt
ich kann dir nur sagen,: provider rücken die daten zu ips nicht ohne weiteres raus
stimmt
und last but not least: haben die die daten überhaupt noch. nach knapp 3 monaten haben die doch sicherlich so viel daten rumliegen, dass die ihre logfiles irgendwann mal löschen. ist ja schließlich ein riesiger haufen. wie lange habe ich chancen, die ip zuorndnen zu können.
- Eigentlich sollten die schon och da sein, kommt drauf an von welchem provider...
würde bei dem entsprechenden einfach mal anfragen
Ich denke auch das das nach 34 Monaten noch da sein sollte, aber garantieren tut das keiner, ich glaube das ist noch nichtmal vorgeschrieben.
Ich geb dir keien Garantie auf das was ich da sage, aber soweit ist meine Kenntnis
Ich auch nicht ;-) Juristischen Rat gibt Dir ein Anwalt und niemand sonst, da sich derjenige strafbar macht!
Alles in allem kann ich nur sagen, sowas sollte man direkt mit einplanen und versuchen so gut wie möglich zu unterbinden. Der Aufwand und die Kosten für sowas sind sehr hoch.
Grüße
Andreas
Es gibt Gesetze, und in denen Steht z.B. das man dem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen muß
14 tage sind ja ok. der besteller sagt, es wären gesetzlich vier wochen. steht soetwas im fernabsatzgestetz?!
Dass kann der Staatsanwalt fordern, und selbst das ist nicht 100%ig sicher. Du mußt schon deutliche Hinweise auf einen Betrugsversuch haben
is es eigentlich betrug. vielleicht hat der typ einfach die frist um ne woche verpennt. schickt zurück und denk sich gut ist. mein kunde besteht aber auf vertragsausübung und will trotzdem (trotz rücksendung) die kohle sehen,
und last but not least: haben die die daten überhaupt noch. nach knapp 3 monaten haben die doch sicherlich so viel daten rumliegen, dass die ihre logfiles irgendwann mal löschen. ist ja schließlich ein riesiger haufen. wie lange habe ich chancen, die ip zuorndnen zu können.
Ich denke auch das das nach 34 Monaten noch da sein sollte
stellt sich die frage, wohin damit. es war wohl compuserve und die haben sicherlich riesige logfiles. könnte mir vorstellen, dass die regelmässig aufräumen.
Ich auch nicht ;-) Juristischen Rat gibt Dir ein Anwalt und niemand sonst, da sich derjenige strafbar macht!
klar, bin aber auch schon über "meinungen" dankbar.
Der Aufwand und die Kosten für sowas sind sehr hoch.
es geht hier wohl um 50 Euro. lohnt sich das eigentlich?!
Hi!
14 tage sind ja ok. der besteller sagt, es wären gesetzlich vier wochen. steht soetwas im fernabsatzgestetz?!
Das hat sich letzte Zeit geändert, daher bin ich nicht mehr auf dem neusten Stand. Damals war es so wenn Du den Besucher nicht gesetzesgemäß auf Sein Rückgeberecht aufmerksam gemacht hast, verlängerte sich dieses automatisch auf 3 Monate!!!
Lies mal das:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
Dass kann der Staatsanwalt fordern, und selbst das ist nicht 100%ig sicher. Du mußt schon deutliche Hinweise auf einen Betrugsversuch haben
is es eigentlich betrug. vielleicht hat der typ einfach die frist um ne woche verpennt. schickt zurück und denk sich gut ist. mein kunde besteht aber auf vertragsausübung und will trotzdem (trotz rücksendung) die kohle sehen,
nanana, so einfach ist das nicht! Vermutlich hat Dein Kunde nicht richtig auf das Rückgaberecht aufmerksam gemacht, daher ist das rechtens abgelaufen. Nur wenn das alles korrekt gekennzeichnet war könnt Ihr was machen, aber wenn der Kunde sagt er habve nicht bestellt müßt Ihr Ihm erstmal das Gegenteil beweisen - Ihr habt die Logfiles und hättet dazu evtl in der Lage sein können.
Wie gesagt, das ganze mit den Online-Shops ist eine heikle Sache geworden(!!!) Und das Schuldrecht ist absolut verbraucherfreundlich ausgelegt, als Unternehmer steht man oft dumm da, man geht halt nicht von so kleinen Nebenjob-Shops aus.
Ich denke auch das das nach 34 Monaten noch da sein sollte
stellt sich die frage, wohin damit. es war wohl compuserve und die haben sicherlich riesige logfiles. könnte mir vorstellen, dass die regelmässig aufräumen.
Ja, wurde schon gesagt, in 3 Monaten ist die Chance noch groß, wird aber mit jedem tag kleiner, und wenn geht es nur über Polizei und Staatsanwaltschaft
es geht hier wohl um 50 Euro. lohnt sich das eigentlich?!
Du bis Lustig, da würde ich keienn Finger krumm machen, und in den sauren Apfel beiß0en, ich habe was ähnliches in 5 Fällen mit durchschnittlich 1000 EUR! Und das ist dann schon ärgerlicher, aber selbst da sehen die Aussichten nicht gut aus! Hab .z.B. 4 leute dei eine Eidesstattliche VCerischerung abgeschlossen haben, habe inzwischen ca. 400 EUR an Mahn- und Vollstreckungsgebühr... bezahlt und noch keienn pfennig zurückbekokmmen. Von einem habe ich bis heute nichtmal den Namen, der hat an seinen Bruder unter falschem Namen liefern lassen, über 1500 EUR, ja, den Namen des Bestellers gibt es halt nicht... Ein großer Mist!
Viele Grüße
Andreas
Hallo Marko,
ich habe gerade einen ähnlichen Fall durch. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelbar war.
Der Kriminalbeamte sagte mir, dass die Logfiles drei Monate aufbewahrt werden. Wenn es sich um einen deutschen Provider handelt, dann lassen sich die Daten zu 95% in dieser Zeit ermitteln. Es ist also wichtig, mit einer Anzeige wegen Vedacht eines Betrugsversuches nicht zu lange zu warten.
Allerdings stehe ich da auf einem anderen Standpunkt. Man sollte diesen Weg nur bei größeren Beträgen, Manippulation des Bestellsystems oder bei Vorliegen einer anderen Straftat (wenn z.B. einer ganz saublöde volksverhetzende Sprüche in Dein Gästebuch schreibt...) gehen.
Mach doch aus der Not ne Tugend und mach Dein Bestellsystem "sicher". Bei Erstbestellung gibt es Schriftwechsel, in dem der Kunde belehrt wird über Rücktrittsrecht und Rückgaberecht. Das muss er unterschreiben und zurückschicken. Dann wird er freigeschaltet (bekommt eine Kundenummer und eine PIN). Außerdem muss er eine eMailadresse mitteilen.
Man kann auch den etwas sanfteren Weg gehen, und bei jeder Bestellung eine PIN an die vom Kunden angegebene eMail-Adresse schicken. Erst wenn er die Bestellung mit dieser PIN freigeschaltet hat (das geht auch per php-Link), dann wird die Bestellung eingebucht. Ein Rücktrittsrecht hat er sowieso. Das kann man nicht abbedingen, es sei dsenn, es ist ein Gewerbekunde.
Die eMail-Lösung ist schon ein wenig sicherer, als die frei fliegende Variante einer Bestellung per Browser aus irgend einem Internetcafe, der Uni, dem Friseur, oder wo sonst die Surfplätze stehen...
Viele Grüße
Tom
Es ist also wichtig, mit einer Anzeige wegen Vedacht eines Betrugsversuches nicht zu lange zu warten.
na ist das überhaupt betrug. ich meine ein schaden ist ja eigentlich neimanden entstanden. ware kam ja zurück. welcher tatbestand liegt hier eigentlich vor. vertragsbruch? dann müsste ja immer noch geklärt werden, ob und wie der vertrag überhaupt zu stande gekommen ist. unterschriften sind jedenfalls keine da.
Mach doch aus der Not ne Tugend und mach Dein Bestellsystem "sicher". Bei Erstbestellung gibt es Schriftwechsel, in dem der Kunde belehrt wird über Rücktrittsrecht und Rückgaberecht. Das muss er unterschreiben und zurückschicken. Dann wird er freigeschaltet (bekommt eine Kundenummer und eine PIN). Außerdem muss er eine eMailadresse mitteilen.
mein kunde wollte es so. wer weiß, vielleicht versucht er gerade dadurch kunden zu ködern. unter dem motto. erst kostenlos bestellen, kleingedrucktes net lesen und dann schwuppdiewupp im vertrag drin hängen. gut ist nicht mein bier. ich entwickel nur die technik...
auf jeden fall danke für deine meinung
Hallo!
Das ist mal wieder wie (fast) überall, Bequemlichkeit geht zu Lasten der Sicherheit. Die direkte Bestellung im Browser ist am bequemsten, aber auch am unsichersten. Mit Email hatte ich auch überlegt, aber wie groß ist da der Gewinn an Sicherheit? Eben ne GHX-Adresse gemacht und schon kann ich wieder berügen, viele Leute die solche Sachen machen haben mind. eine Adresse die für solche Zwecke verwendet werden kann. Gut ist die Lösung von ebay, früher haben die nur bestimmte email-Adressen akzeptiert, z.B. T-Online schon, web.de/gmx... nicht, aber das haben dei auch eingestellt, wahrscheinlich aus ähnlichen Gründen wie hier genannt. Jetzt muß man entweder seine Kreditkartennummer oder Bankverbindung angeben. Aber selbst das ist nicht wirklich sicher.
Ich denke die einzige Möglichkeit ist die von web.de, Freischaltungscode nicht per mail schicken, sondern per Brief-Post. So wie den Activator-Key von web.de.
Was meint Ihr dazu, in Zeiten von Zulieferzeiten innerhalb von 24 Std von über 90% der Brief-Zustellungen, sollte doch zumutbar sein, oder? Auf der anderen Seite, die großen Shops verzichten darauf und planen das mit ein - nennt man Benutzerfreundlich ;-)
Aber mal was anderes, ich habe letzte Zeit statt IP den Hostnamen gespeichert, macht das irgendeinen Unterschied oder kommt das aufs selbe raus? Könnte mir vorstellen das die länger gespeichert werden, da evtl für Abrechnung... wichtig. Vermutlich wird die IP nur in einer Übersetzungstabelle mit dem Hostnamen und Zeitpunkt gespeichert, oder?
Viele Grüße
Andreas
Hallo Mark,
mein kunde wollte es so.
Nun besteht ja im Software-Business die zu erbringende Leistung nicht nur in der Codierung, in meinen Augen ist es genauso wichtig vorab den Kunden auch über die Risiken und Nebenwirkungen dessen, was er ordert aufzuklären und sich diese Aufklärung dann auch bestätigen zu lassen. Die Aussage "Der Kunde wollte das so" bei Sicherheitsfeatures läßt mich immer wieder danach fragen, ob hier der Kunde das im ersten Angang so wollte oder ob es immer noch sein expliziter Wille war, nachdem er eingehend über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt wurde und ihm vorgerechnet wurde, was ihn das fehlende Sicherheitsfeature unter Umstände kosten kann. In gewisser Beziehung haben wir bei Software nämlich als Entwickler auch eine hohe Verantwortung. Übertragen von der IT auf das Gesundheitswesen (an der Qualität unserer Arbeit können auch menschliche Existenzen hängen --> Angestellte des Kunden): Was würdest Du sagen, wenn Du mit Kopfschmerzen zum Arzt gehst, ihm sagst, daß Du Kopfschmerzen hast und von ihm verlangst, daß er Dir ein bestimmtes Medikament verschreibt, er tut das ohne ein Beratungsgespräch mit Dir zu führen, ohne abzuprüfen, ob das Medikament überhaupt für Dich und Deine Beschwerden richtig ist, Du holst Dir das Medikament in der Apotheke, schluckst es und anschließend hast Du z.B. einen Magendurchbruch, verblutest fast, durch den Sauerstoffmangel im Gehirn, aufgrund des Beinaheverblutens, ist die Region im Hirn abgestorben, die für Deine Beinmotorik verantwortlich ist und Du sitzt im Rollstuhl, würdest Du dann auch die Aussage des Arztes akzeptieren, daß der Patient (nämlich Du) es so wollte, oder würdest Du eine Klage anstrengen, um ihn für den Kunstfehler (das war es aufgrund mangelnder Anamnese nämlich) haftbar zu machen?
unter dem motto. erst kostenlos bestellen, kleingedrucktes net lesen und dann schwuppdiewupp im vertrag drin hängen.
Prima, solche Geschäftspartner liebe ich als Kunde, da bestelle ich wahrscheinlich noch kein erstes mal.
gut ist nicht mein bier. ich entwickel nur die technik...
<Achtung Polemik>
Sagte der Entwickler der Biowaffe.
</Achtung Polemik>
Überleg mal bitte (still für Dich selbst), ob Du, wenn ein potentieller Kunde auf Dich zutritt, jedweden Auftrag akzeptieren würdest, oder ob es für Dich nicht auch Gründe gibt Kunden aus moralischen Gründen abzulehnen (wirtschaftliche Gründe sind einfacher zu verargumentieren, die sind aber nicht alles). Ich selbst kann mir da verdammt (Sch...., schon wieder geflucht, wollte ich doch garnicht mehr tun) viele Gründe denken, wo ich zu einem bestimmten Projekt für kein Geld der Welt auch nur einen Finger krumm machen würde und, wenn Du mal hier rundfragst, wirst Du sicher auch feststellen, daß hier eine Menge Leute sitzen, die gewisse Projekte (z.B. Shop für Söldnervermietung, Waffensysteme, Menschenverachtende Seiten etc.) von vornerein verweigern würden, egal wie hoch der Betrag ist, den der Kunde bietet.
Bis denndann
Michael N.
Hallo tom,
Die eMail-Lösung ist schon ein wenig sicherer, ...
Naja, aber doch auch nur minimal sicherer. Wer hintert mich daran bei einem Freemailer die Adresse Thomas.Schmieder@... einrichten zu lassen? Oder wie soll überhaupt erkannt werden, ob die angegebene Mailadresse auch der Person der Postanschrift gehört? Wie soll das bspw. bei julia18@web.de passieren?
Ich denke, damit schreckt man Kunden eher ab und gewinnt kaum mehr Sicherheit. Interessanter ist das wirklich der Vorabchek per Post (wenngleich der noch abschreckender ist).
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo tom,
Hallo Julian,
Die eMail-Lösung ist schon ein wenig sicherer, ...
Naja, aber doch auch nur minimal sicherer. Wer hintert mich daran bei einem Freemailer die Adresse Thomas.Schmieder@... einrichten zu lassen?
Keiner, aber der Provider registriert hierbei wesentlich mehr und außerdem kann man ja den Geschäftsverkehr mit solchen first-contact-clients auf solche eMail-Adressen beschränken, die nachweislich ein ordentliches Anmeldeverfahren erfordern, also t-online, aol, ...
Wäre sicher noch ne Geschäftsidee für die Selfgemeinde, hier eine Zertifizierungsdatenbank aufzubauen. *ggg*
Oder wie soll überhaupt erkannt werden, ob die angegebene Mailadresse auch der Person der Postanschrift gehört? Wie soll das bspw. bei julia18@web.de passieren?
Ich denke, damit schreckt man Kunden eher ab und gewinnt kaum mehr Sicherheit. Interessanter ist das wirklich der Vorabchek per Post (wenngleich der noch abschreckender ist).
Das Schlimmste im Geschäft ist es, wenn Verkäufer Angst haben, den Kunden abzuschrecken. Wenn das Produkt gut ist, und der Kunde echt ist und er sich entschieden hat, zu kaufen, ist er mesitens auch bereit dazu, sich zu authentifizieren. Die "anderen Kunden" sind doch sowieso nur faule Eier und die sollte man zur Konkurrenz schicken. Schade, dass es nicht mehr unbedingt erlaubt ist, zu schreiben:
"Sehr geehrter Herr Norbert Mustermann, es tut uns leid, dass wir Sie heute nicht bedienen können, aber versuchen Sie es doch mal bei www.Karstadt.de" ... (Ist nur ein Beispiel. Karstadt möge es mir bitte verzeihen)
Liebe Grüße aus dem abgesoffenen Braunscheig
(jetzt muss ich noch drei Wochen länger auf ne neue Leitung warten)
Tom
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo zusammen!
Gehen wir die Sache doch mal anders an.
Nehmen wir an, dein Kunde hofft darauf, dass genug Leute die kostenlose Probezeit versäumen und hat dann locker Kohle verdient. Ich habe schon mal von einem Fall gehört, bei dem man kostenlos Poster bestellen konnte. Später (ca. zwei Wochen) kam ein weiteres mit einer Rechnung und dem Verweis, dass man ja nicht widersprochen hätte. Zwar könnten weitere Lieferungen storniert werden, das eine zweite Poster müsse aber bezahlt werden. Schließlich habe man beim ersten ja nicht innerhalb von 14 tagen wiedersprochen. Stand wohl so auch im Kleingedrucktem, das der ersten kostenlosen Lieferung beilag, aber ich frage mich, warum man das zweite Poster nicht auch zurückschicken kann und gut ist. Schließlich muss da doch ebenfalls ein 14tägiges Rückgaberecht gelten, oder?
Das dürfte wohl auch erklären, warum dein Kunde eine solche Lieferpraxis wünscht. Auch dort gibt es schwarze Schafe.
Was ist aber, wenn sich wirklich jemand einen Scherz erlaubt hat. Bin ich solchen "Scherzkeksen" jetzt ausgeliefert? Kann jeder, wenn ich mal drei Wochen in Urlaub bin, im Internet Sachen für mich kaufen? Hoffentlich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ausfüllen eines Formulars wirklich einer Unterschrift gleich zu setzen ist. Die Hemmschwelle mal gerade auf einen Button zu klicken ist für viele "Scherzkekse" sicherlich viel geringer als eine Unterschrift zu fälschen. Rechtlich wäre es ja dann eigentlich das selbe.
Was ich damit sagen will: Redet nicht von Betrug. Derjenige der die Ware bekommen hat, ist vielleicht wirklich Opfer geworden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Sachen doch auch zurückgeschickt. Wenn er sich nun mehr als zwei Wochen dafür Zeit gelassen hat, weil er dachte, er hätte 4 Wochen Zeit, dann ist es doch auch nicht weiter schlimm. Wenn die Sachen nicht beschädigt sind, kann man das doch auf sich beruhen lassen. Vor allen Dingen frage ich mich, welcher Staatsanwalt deswegen tätig wird und den ganzen mühsammen Weg über Provider und Logfiles geht. Meiner Meinung nach ist der Schaden, wenn überhaupt einer Vorhanden ist, doch viel zu gering dafür.
Hallo Ralf,
im Prinzip stimme ich Dir zu.
Der Handel wird zwar im ersten Augenschein durch das neue Gesetz (bzw. die §§ im BGB) erheblich benachteiligt. Aber wer zwingt den Handel denn, auf jeden "Auftrag" gleich draufzuhüpfen?
Wenn mein Produkt gut ist, kann ich dem Kunden auch etwas Mitwirkung abverlangen und insbesondere die Authentifizierung und Belehrung vor der Erstlieferung auf dem klassischen Postweg durchführen.
Grüße
Tom
Aloha!
Was ich damit sagen will: Redet nicht von Betrug. Derjenige der die Ware bekommen hat, ist vielleicht wirklich Opfer geworden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Sachen doch auch zurückgeschickt. Wenn er sich nun mehr als zwei Wochen dafür Zeit gelassen hat, weil er dachte, er hätte 4 Wochen Zeit, dann ist es doch auch nicht weiter schlimm. Wenn die Sachen nicht beschädigt sind, kann man das doch auf sich beruhen lassen. Vor allen Dingen frage ich mich, welcher Staatsanwalt deswegen tätig wird und den ganzen mühsammen Weg über Provider und Logfiles geht. Meiner Meinung nach ist der Schaden, wenn überhaupt einer Vorhanden ist, doch viel zu gering dafür.
Eben, das denke ich auch.
Einerseits hat der Kunde ohnehin ein Rückgaberecht für bestellte Waren. Will man da wirklich prozessieren, wenn die Frist nicht 100% eingehalten wurde? Klar stimmen die 4 Wochen nicht, es sind nur 2, aber die Frist beginnt erst mit dem ersten Warenempfang zu laufen. Wann das genau war, wird niemand beweisen können, sofern nicht z.B. die Post eine Empfangsbestätigung liefern kann. Auf taggenaue Fristeinhaltung kann man also nicht abzielen.
Und bei der Scherzkeksvariante ist es AFAIK Usus, daß die nichtbestellte Ware vom Empfänger nicht auf seine Kosten zurückgeschickt werden muß. Er muß sie lediglich zur Abholung bereithalten (schlau wäre natürlich, das Paket direkt dem Postboten wieder in die Hand zu drücken) - und das auch nicht zeitlich unbegrenzt. Irgendwann kann er sie wegwerfen. Und er muß sich auch nicht von selbst melden - der Verkäufer will ja etwas vom vermeintlichen Kunden haben. Es hat eben schon Fälle gegeben, da ist irgendwelchen Menschen etwas ins Haus geschickt worden, was bezahlt werden sollte - daraus wird aber nichts.
- Sven Rautenberg
Wann das genau war, wird niemand beweisen können, sofern nicht z.B. die Post eine Empfangsbestätigung liefern kann. Auf taggenaue Fristeinhaltung kann man also nicht abzielen.
das packet musste ja quitiert werden. war wohl der nachbar, der es angenommen hat. unterschrift sollte also irgendwo bei der post sein.
Aloha!
He...,
Na, viel ekliger sind doch die Nachnahmen oder Bankeinzugs-Varianten, bei denen dann nur ein Ziegelstein im Packet ist.
Selbst das könnte der Kunde jedrzeit behaupten, wenn er nur genügend viel kriminelle Energie hat (und falsche Zeugen gleichen Schlages).
Der klassische Facheinzelhandel ist also noch nicht tot, es lebe der klassische Facheinzelhandel...
Grüßle
Tom
Aloha!
He...,
Na, viel ekliger sind doch die Nachnahmen oder Bankeinzugs-Varianten, bei denen dann nur ein Ziegelstein im Packet ist.
Selbst das könnte der Kunde jedrzeit behaupten, wenn er nur genügend viel kriminelle Energie hat (und falsche Zeugen gleichen Schlages).
Nachnahme einfach vor dem Postboten auspacken. :-)
Lieber "marko",
warum tippst Du nicht gelegentlich mal auf die SHIFT-Taste ? Das würde die Lesbarkeit Deines Postings erheblich steigern.
Bist Du in Eile ? Dann hättest Du etwas später auch in Ruhe posten können. Aber wenn Du so viel Text postest, bist Du nicht wirklich in Eile.
Weißt Du also nicht, wann Du welches Wort groß und welches klein schreiben sollst ? Dann schreib wenigstens nach Punkt, Fragezeichen, Ausrufezeichen und Doppelpunkt groß, und die paar Dinge, die Du berühren kannst, auch.
Oder willst Du einfach nur "cool" sein ? Dafür gibt es wirklich bessere Wege, das zu zeigen: Dreh' Deine Jeans auf links und trag' sie mit dem Knopf hinten. Und vergiß die MIB-Sonnenbrille nicht!
Alexander
Moin!
Der Versuch einer Zusammenfassung aus dem Kopf (d.h. zur Not prüfen! *g*) :
Der Kunde hat ein 2-Wochen-Widerrufsrecht (richtig: bei korrekter Aufklärung)
Wer unter falschen Namen bestellt zahlt (kann dir also egal sein, wer ggfls. ermittelt wird)
Wegen der paar Kröten zivilrechtliche Schritte anfangen bringt meistens nix!
Du könntest aber dem "Kunden" glauben und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Dann muss die Polizei suchen statt deiner und es ist umsonst, also für Nüsse! Danach ist es im Zweifel auch viel einfacher, an sein geld zu kommen. *g*
Wie das mit der Speicherung der IP-Daten ist, weiß ich nicht so genau:
Ist da nicht was im Zuge der Ant-Terror-Gesetze geändert worden?
Viel Glück
Der Hans
Hej Namensvetter ;o),
ich kenne mich im Bereich Recht eigentlich so gut wie gar nicht aus, aber nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht Dein Problem, was da ist.
Du bist nicht der Geschädigte (!!!) und brauchst / darfst damit auch gar nicht aktiv werden. Die einzigen interessanten Punkte für Dich sind, ob Du die IP-Adresse herausgeben darfst (hängt in meinen Augen auch von dem Vertrag ab, den Du mir Deinen Kunden eingegangen bist -> Datenschutz?) und in wie weit die Vertrag bzgl. der Erstellung aussieht (wurden die Seiten vom Kunden abgenommen und Du bist nur noch für die Wartung zuständig? In wie weit ist die Bestellungsvariante mit ihm abgesprochen bzw. von ihm akzeptiert worden, sprich wer hat das jetzige Problem bzgl. Bestellvariante verursacht?).
Es kann sehr ärgerlich sein, was Dein Kunde ein solches Problem hat, aber wenn ich Dein Posting richtig verstehe, dann bist Du nur Dienstleister und solltest Dich daher nur informieren, um
a) nicht gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen und
b) andere Kunden ggf. auf fehlende Informationen bzw. Gefahren auf den (Deinen) Seiten aufmerksam zu machen.
Auf gar keinen Fall solltest Du selber aktiv werden. Das ist Aufgabe Deines Kunden (wie gesagt keine Gewähr für die Informationen).
Viele Grüße aus dem Westen
Marko