Andreas: kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)

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Hallo!

jemand hat etwas bei ihm bestellt und es nach der 14 tägigen ansichtsfrist nicht zurückgeschickt. im brief, der dem packet beilag, stand, daß er die ware dann zahlen muss. mein kunde hat daraufhin eine zahlungsaufforderung verschickt und sein kunde also der bestelller hat daraufhin die sachen zurückgeschickt und behauptet, er könne die wohl innerhalb von 4 wochen zurückschicken. das sei gesetzlich geregelt. deshalb frage 1: stimmt das oder ist die 14tägige frist bindend?

  • Wenn es schriftlcih beilg, und auch schriftlich im Internet (sollte zumindest unter den Vertragsbedingungen dort stehen) steht, ist es bindend. Die meisten Firmen haben das. Sobald etwas schriftlich festgelegt ist (mündlich langt auch, ist aber schwieriger nachzuweisen), und der andere das akzeptiert, ist es bindend.

Es gibt Gesetze, und in denen Steht z.B. das man dem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen muß, macht man das nicht kann das mit bis zu 50.000 EUR bestraft werden, oder es haglet Abmahnungen(eigene Erfahrung). Dabei muß man sich ganeu nach dem Gesetz richten, auch in der Formuliereung. Wenn das nicht astrein ist hat der Kunde trotzdem das Recht aber Du ein Problem. Das ist alle ziemlich kompliziert geworden, mal eben nen Shop schreiben... das kann viel Ärger geben.

nun sind gut 2 monate vergangen und nach langem hin und her behauptet der besteller, er habe niemals irgendetwas bestellt. zwar hätte er die ware bekommen, und ja auch zurückgeschickt, das bestellformular hätte aber wohl jemand anderes als blöden scherz ausgefüllt. deshalb sagt er, hätte er auch nie irgendeinen vertrag akzeptiert.
frage 2: wenn wirklich jemand anderes sich einen schertz erlaubt hat, ist ein vertrag dann überhaupt zustandegekommen?
Weia, das geht jetzt sehr ins recht...
Ein Vertrag ist zusatnde gekommen, fragt sich nrumit wem und ob er gültig ist.
Frag da wen anders .. ^^°

Naja, der Vertrag kommt im Internet noch gar nicht zu Stande, erst mit Entgegennahme der Ware durch den Kunden - wenn er denn bestellt hat, das hat er womöglich nicht. Dann hast Du ASchadensersatzansprüche gegen den Scherzkeks. Aber laß Dir gesagt sein das sich der Aufwand nicht lohnt und sowas bei Großen Shops z.B. direkt mit eingerechnet ist, x % werden halt abgeschrieben, so ist das halt.

und jetzt der grund, was ich damit zu tun habe. mein kunde möchte gerne die IP haben, mit der bestellt wurde. ok, die logfiles hab ich noch und irgendwie läßt sich das schon raussuchen, aber was kann man denn mit der ip dann machen? die muss ja erst mal von einem provider einem benutzer zugeordnet werden, oder? also nächste frage: machen das provider so einfach? kann ich also zu t-online, aol und co gehen und den sachverhalt schildern? rücken die die adresse raus oder muss ich da erst zur polizei? wie komm ich an den benutzer, der zu der ip gehört?
Also: IP's rücken die Provider an sich nciht raus, da die mit Daten gekoppelt sind, und das fällt (soweit ich weiß) unter Datenschutz.

Dass kann der Staatsanwalt fordern, und selbst das ist nicht 100%ig sicher. Du mußt schon deutliche Hinweise auf einen Betrugsversuch haben, wie das ganu abläuft würde ich aber auch gerne mal wissen ;-) Werde demnächst wegen einem ähnlich Fall zur Polizei gehen, mal schaun  was dabei raus kommt, aber bis jetzt haben die mir nicht wirklich viel Mut gemacht, das ist kein öffentliches Interesse... ist sehr kompliziert. Aber da es bei mir ein recht hoher Betrag ist und ich sehr viele Informationen habe, könnte es gaaaanz vielleicht funktionieren.

Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches, wenn auch anderes Problem.
Man muss zur Polizei, gibt keinen anderen rechtlichen weg, oder vors gericht, dass die das machen... aber da frag nen anwalt, der sich mit vertrag und internetrecht auskennt
ich kann dir nur sagen,: provider rücken die daten zu ips nicht ohne weiteres raus

stimmt

und last but not least: haben die die daten überhaupt noch. nach knapp 3 monaten haben die doch sicherlich so viel daten rumliegen, dass die ihre logfiles irgendwann mal löschen. ist ja schließlich ein riesiger haufen. wie lange habe ich chancen, die ip zuorndnen zu können.

  • Eigentlich sollten die schon och da sein, kommt drauf an von welchem provider...
    würde bei dem entsprechenden einfach mal anfragen

Ich denke auch das das nach 34 Monaten noch da sein sollte, aber garantieren tut das keiner, ich glaube das ist noch nichtmal vorgeschrieben.

Ich geb dir keien Garantie auf das was ich da sage, aber soweit ist meine Kenntnis

Ich auch nicht ;-) Juristischen Rat gibt Dir ein Anwalt und niemand sonst, da sich derjenige strafbar macht!

Alles in allem kann ich nur sagen, sowas sollte man direkt mit einplanen und versuchen so gut wie möglich zu unterbinden. Der Aufwand und die Kosten für sowas sind sehr hoch.

Grüße
Andreas