Andreas: kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)

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Hi!

14 tage sind ja ok. der besteller sagt, es wären gesetzlich vier wochen. steht soetwas im fernabsatzgestetz?!

Das hat sich letzte Zeit geändert, daher bin ich nicht mehr auf dem neusten Stand. Damals war es so wenn Du den Besucher nicht gesetzesgemäß auf Sein Rückgeberecht aufmerksam gemacht hast, verlängerte sich dieses automatisch auf 3 Monate!!!
Lies mal das:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

Dass kann der Staatsanwalt fordern, und selbst das ist nicht 100%ig sicher. Du mußt schon deutliche Hinweise auf einen Betrugsversuch haben

is es eigentlich betrug. vielleicht hat der typ einfach die frist um ne woche verpennt. schickt zurück und denk sich gut ist. mein kunde besteht aber auf vertragsausübung und will trotzdem (trotz rücksendung) die kohle sehen,

nanana, so einfach ist das nicht! Vermutlich hat Dein Kunde nicht richtig auf das Rückgaberecht aufmerksam gemacht, daher ist das rechtens abgelaufen. Nur wenn das alles korrekt gekennzeichnet war könnt Ihr was machen, aber wenn der Kunde sagt er habve nicht bestellt müßt Ihr Ihm erstmal das Gegenteil beweisen - Ihr habt die Logfiles und hättet dazu evtl in der Lage sein können.
Wie gesagt, das ganze mit den Online-Shops ist eine heikle Sache geworden(!!!) Und das Schuldrecht ist absolut verbraucherfreundlich ausgelegt, als Unternehmer steht man oft dumm da, man geht halt nicht von so kleinen Nebenjob-Shops aus.

Ich denke auch das das nach 34 Monaten noch da sein sollte

stellt sich die frage, wohin damit. es war wohl compuserve und die haben sicherlich riesige logfiles. könnte mir vorstellen, dass die regelmässig aufräumen.

Ja, wurde schon gesagt, in 3 Monaten ist die Chance noch groß, wird aber mit jedem tag kleiner, und wenn geht es nur über Polizei und Staatsanwaltschaft

es geht hier wohl um 50 Euro. lohnt sich das eigentlich?!

Du bis Lustig, da würde ich keienn Finger krumm machen, und in den sauren Apfel beiß0en, ich habe was ähnliches in 5 Fällen mit durchschnittlich 1000 EUR! Und das ist dann schon ärgerlicher, aber selbst da sehen die Aussichten nicht gut aus! Hab .z.B. 4 leute dei eine Eidesstattliche VCerischerung abgeschlossen haben, habe inzwischen ca. 400 EUR an Mahn- und Vollstreckungsgebühr... bezahlt und noch keienn pfennig zurückbekokmmen. Von einem habe ich bis heute  nichtmal den Namen, der hat an seinen Bruder unter falschem Namen liefern lassen, über 1500 EUR, ja, den Namen des Bestellers gibt es halt nicht... Ein großer Mist!

Viele Grüße
Andreas