Thomas Schmieder: kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)

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Hallo Marko,

ich habe gerade einen ähnlichen Fall durch. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelbar war.

Der Kriminalbeamte sagte mir, dass die Logfiles drei Monate aufbewahrt werden. Wenn es sich um einen deutschen Provider handelt, dann lassen sich die Daten zu 95% in dieser Zeit ermitteln. Es ist also wichtig, mit einer Anzeige wegen Vedacht eines Betrugsversuches nicht zu lange zu warten.

Allerdings stehe ich da auf einem anderen Standpunkt. Man sollte diesen Weg nur bei größeren Beträgen, Manippulation des Bestellsystems oder bei Vorliegen einer anderen Straftat (wenn z.B. einer ganz saublöde volksverhetzende Sprüche in Dein Gästebuch schreibt...) gehen.

Mach doch aus der Not ne Tugend und mach Dein Bestellsystem "sicher". Bei Erstbestellung gibt es Schriftwechsel, in dem der Kunde belehrt wird über Rücktrittsrecht und Rückgaberecht. Das muss er unterschreiben und zurückschicken. Dann wird er freigeschaltet (bekommt eine Kundenummer und eine PIN). Außerdem muss er eine eMailadresse mitteilen.

Man kann auch den etwas sanfteren Weg gehen, und bei jeder Bestellung eine PIN an die vom Kunden angegebene eMail-Adresse schicken. Erst wenn er die Bestellung mit dieser PIN freigeschaltet hat (das geht auch per php-Link), dann wird die Bestellung eingebucht. Ein Rücktrittsrecht hat er sowieso. Das kann man nicht abbedingen, es sei dsenn, es ist ein Gewerbekunde.

Die eMail-Lösung ist schon ein wenig sicherer, als die frei fliegende Variante einer Bestellung per Browser aus irgend einem Internetcafe, der Uni, dem Friseur, oder wo sonst die Surfplätze stehen...

Viele Grüße

Tom