Es ist also wichtig, mit einer Anzeige wegen Vedacht eines Betrugsversuches nicht zu lange zu warten.
na ist das überhaupt betrug. ich meine ein schaden ist ja eigentlich neimanden entstanden. ware kam ja zurück. welcher tatbestand liegt hier eigentlich vor. vertragsbruch? dann müsste ja immer noch geklärt werden, ob und wie der vertrag überhaupt zu stande gekommen ist. unterschriften sind jedenfalls keine da.
Mach doch aus der Not ne Tugend und mach Dein Bestellsystem "sicher". Bei Erstbestellung gibt es Schriftwechsel, in dem der Kunde belehrt wird über Rücktrittsrecht und Rückgaberecht. Das muss er unterschreiben und zurückschicken. Dann wird er freigeschaltet (bekommt eine Kundenummer und eine PIN). Außerdem muss er eine eMailadresse mitteilen.
mein kunde wollte es so. wer weiß, vielleicht versucht er gerade dadurch kunden zu ködern. unter dem motto. erst kostenlos bestellen, kleingedrucktes net lesen und dann schwuppdiewupp im vertrag drin hängen. gut ist nicht mein bier. ich entwickel nur die technik...
auf jeden fall danke für deine meinung