Sven Rautenberg: kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)

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Aloha!

Was ich damit sagen will: Redet nicht von Betrug. Derjenige der die Ware bekommen hat, ist vielleicht wirklich Opfer geworden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Sachen doch auch zurückgeschickt. Wenn er sich nun mehr als zwei Wochen dafür Zeit gelassen hat, weil er dachte, er hätte 4 Wochen Zeit, dann ist es doch auch nicht weiter schlimm. Wenn die Sachen nicht beschädigt sind, kann man das doch auf sich beruhen lassen. Vor allen Dingen frage ich mich, welcher Staatsanwalt deswegen tätig wird und den ganzen mühsammen Weg über Provider und Logfiles geht. Meiner Meinung nach ist der Schaden, wenn überhaupt einer Vorhanden ist, doch viel zu gering dafür.

Eben, das denke ich auch.

Einerseits hat der Kunde ohnehin ein Rückgaberecht für bestellte Waren. Will man da wirklich prozessieren, wenn die Frist nicht 100% eingehalten wurde? Klar stimmen die 4 Wochen nicht, es sind nur 2, aber die Frist beginnt erst mit dem ersten Warenempfang zu laufen. Wann das genau war, wird niemand beweisen können, sofern nicht z.B. die Post eine Empfangsbestätigung liefern kann. Auf taggenaue Fristeinhaltung kann man also nicht abzielen.

Und bei der Scherzkeksvariante ist es AFAIK Usus, daß die nichtbestellte Ware vom Empfänger nicht auf seine Kosten zurückgeschickt werden muß. Er muß sie lediglich zur Abholung bereithalten (schlau wäre natürlich, das Paket direkt dem Postboten wieder in die Hand zu drücken) - und das auch nicht zeitlich unbegrenzt. Irgendwann kann er sie wegwerfen. Und er muß sich auch nicht von selbst melden - der Verkäufer will ja etwas vom vermeintlichen Kunden haben. Es hat eben schon Fälle gegeben, da ist irgendwelchen Menschen etwas ins Haus geschickt worden, was bezahlt werden sollte - daraus wird aber nichts.

- Sven Rautenberg