mark: kunde behauptet er war es nicht (fernabsatz und IP-Zuordnung)

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Wann das genau war, wird niemand beweisen können, sofern nicht z.B. die Post eine Empfangsbestätigung liefern kann. Auf taggenaue Fristeinhaltung kann man also nicht abzielen.

das packet musste ja quitiert werden. war wohl der nachbar, der es angenommen hat. unterschrift sollte also irgendwo bei der post sein.