Nein, ich fürchte, er wird nicht toben, der Freiherr sondern seiner Mandantin raten, munter weiter die Marke "Explorer" zum Abmahnen zu nutzen. Abgesehen davon hat die Symicron für den Fall, dass der "Explorer" tatsächlich gelöscht wird, die phonetisch gleiche Marke "Explora" eingetragen. Was das wohl zu bedeuten hat?
Phonetisch ähnlich, wenn schon. Und das wird schwierig, man könnte dagegen ja ebenso als "Hinterhaltsmarke" vorgehen.
Ich kann mir ja auch nicht "Audo" als Marke für Gebrauchtwagen schützen lassen. Oder "E-Glasse". :-)