netzrose: / zur Info, Dänisches Gericht verbietet Deep Linking

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aus dem Heise-Newsticker:

Dänisches Gericht verbietet Deep Linking
http://heise.de/newsticker/data/wst-06.07.02-000/

Hallo,

solche Urteile legalisieren somit praktischerweise nur das kommende Abmahngeschehen:

Wer eine kommerzielle Homepage betreibt (also ab dann, wenn man Banner oder Partnerprogramme drauf hat) und auf sein Stadtviertel im Angebot von www.stadtplandienst.de (ganz runterscrollen ich werde mich hüten zu verlinken, dann 5. Absatz)  verlinkt - egal ob in neuem Browserfenster, der verstößt gegen deren Nutzungsbedingungen.

Das selbe natürlich, ist ja bekannt, spielt sich auch bei www.meteodata.at ab. Wieder hüte ich mich einen Link zu setzen, denn ich bräuchte dazu deren schriftliche Genehmigung.
Steht dort nachzulesen: unten klicken auf Impressum, dann auf Allgemeine Geschäftsbedingungen - dann 4. Urheberrecht / Nutzungsrecht
im 3. Absatz. Ja und drei mal dürft Ihr raten, wer dann wohl der abmahnende

Beide Male geht es dann in der Abmahnung nicht um simple Abmahngebühren, sondern um den Ersatz für entgangene Lizenzgebühren und die sind wirklich nicht von Pappe.

cu

netzrose