hallo Matti,
Neben der Antwort von Michael bleibt es wohl noch, dieser Aussage zu widersprechen. "Der Apache" als Server muß in die Seite schauen können, sonst würde bspw. SSI (und ähnliche Module) nicht funktionieren. Er kann also durchaus seinen eigenen Handler schreiben, und alle Ausgaben des Servers durch diesen Handler laufen lassen (eben da gleiche, was Michael vorgeschlagen hat, nur eben auf Apache-Admin-Ebene und nicht im User-mode).
vielleicht verstehen wir die Frage von Flo unterschiedlich. Ich bestreite nicht, daß der Apache in Dokumente, die er ausgeben soll, hineinschauen muß. Das betrifft auch nicht nur SSI, sondern ebenso PHP und noch einiges andre. Und er muß auf einige Angaben im Dokument auch reagieren, Anfragen weiterleiten können bzw. an Module oder externe Programme verweisen, die unter Umständen neuen Code erzeugen. Aber ein unmittelbares Eingreifen und/oder Verändern eines Dokuments nimmt der Apache nicht vor.
Man könnte einen neuen eigenen Handler schreiben, der auf spezifische Tags reagiert, das ist richtig. Aber auch so ein Handler müßte serverseitig irgendein Zusatzprogramm in Gang setzen, das dann die verlangten Änderungen am Dokument vornimmt.
Das sollte sogar schneller sein als Michaels Methode.
So weit ich mir Michaels Vorschläge bisher angeschaut und vielleicht auch verstanden habe, befolgt er dasselbe Prinzip.
Du hast nur insofern recht, dass der "Standard"-Apache nicht in den Inhalt guckt
Vor einiger Zeit hat mich Michael mal zu belehren versucht, daß es einen "Standard" beim Apache eigentlich nicht gebe. Ich kann dieser Ansicht sehr viel Wahrheitsgehalt abgewinnen. Wenn du unter "Standard" das verstehst, was du unmittelbar nach einer Software-Installation auf deinem Rechner vorfindest, so kannst du ziemlich sicher sein, daß das fast überall dasselbe ist. Eine solche Installation kann vielleicht noch nicht mit SSI umgehen, aber in ein Dokument hineinschauen und reagieren kann der Apache auch in diesem Zustand - nur eben verändern kann er am Dokument nix.
so, jetzt bist du wieder dran. Widerspruch ist zulässig ;-)
Christoph S.