Michael N.: An der Antenne festfrieren lassen !

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Hallo Harry,

Die zweite praktische Folge liegt damit ja eigentlich schon auf der Hand: Das n00b kann nicht mehr ins Internet und hat keine Möglichkeit, irgendso 'nen Quatsch wie 'ne "Interessengruppe zur Verbesserung der Lebensumstände deutschsprachiger n00bs e.V." zu gründen. Das heißt sozusagen: Versammlungsfreiheit ade ! *hehe* Damit würden wir dann ja auch voll im zur Zeit gängigen Zensur-Trend liegen. Und poch jetzt nicht auf so'n Quatsch wie Grundrechte oder so was - Zivis haben sowas auch nicht (zumindest nur teilweise), und außerdem sind im Gesetzt nirgendwo n00bs erwähnt, wenn ich mich richtig erinnere. Und da für Dich freilich auch das Petitionsrecht flachfällt (wie bei Zivis, lol) wird sich daran wohl auch so schnell nichts ändern.

Das ganze kommt drauf an. Wir müssen jetzt mal anfangen zu differenzieren. Zivi's gehören der menschlichen Rasse an und dementsprechend haben sie bei uns in der Bundesrep Grundrechte und Menschenrechte.
Wie das nun mit n00b's aussieht muß noch zweifelsfrei geklärt werden. Wenn n00b's der menschlichen Rasse angehören, so kommen wir nicht umhin ihnen die Grundrechte und Menschenrechte zu konzedieren, mit der Ausnahme, daß sie aufgrund ihres Verhaltens richterlicherseits in gewissen Rechten eingeschränkt sind. Gehören n00b's nicht der menschlichen Rasse an, so gehört weiterhin zu eruieren, ob sie dem Tierreich angehören, in diesem Falle gelten sie zwar als Sachen, unterliegen aber den Bestimmung über den Tierschutz, wobei dann noch erörtert werden müßte, ob sie einer schützenswerten, nützlichen oder schädlichen Art angehören, werden sie zum Planzenreich gerechnet, so finden die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes Anwendung, wobei auch hier wiederum nach schützenswert, nützlich und schädlich differenziert werden muß, gehören n00b's keiner dieser Gruppen an, so muß nur noch geklärt werden, ob sie nun dinglich oder virtuell sind und wer, gerade bei einer angesetzten Dinglichkeit der Eigentümer ist, im Falle einer nur virtuellen Existenz verändert sich das Problemfeld ein weiteres Mal, hier müßten wir dann eruieren, ob das n00b nicht etwaigenfalls eher der Gruppe Schädling zuzuordnen ist (ließe sich aus seinem Forumsverhalten heraus ableiten) oder eventuell durch seinen Ersteller einem Urheberschutz unterliegt, wobei der Urheber dann den bestimmungsgemäßen Gebrauch wiederum festlegen muß.

Diese Klärung und Klassifizierung müssen wir natürlich rechtlich unabhängig und unbeeinflußt herbeiführen, wobei alle Seiten gehört werden, aber keine der Seiten eigenmächtig eine Einordnung vornimmt, die dem Verfahren vorgreift. In der rechtlichen Beurteilung des n00b-Status müssen wir natürlich klarerweise unsere Forumsjuristen um Unterstützung bitten, da wir uns hier in einem durchaus komplexen juristischen Kontext befinden, von dessen Lösung natürlich auch die weitere Behandlung und der Status des n00b's abhängt. Zur Klärung desselben müßte natürlich gegebenermaßen ein Antrag gestellt werden, Antragstellungsberechtigt sind meineserachtens aber wiederum nur Betroffene, an der Klärung der Sachlage interessierte, nachgewiesen menschliche Individuen.

Bis denndann

Michael N.

PS.: Nein, ich bin kein Jurist, obwohl ich durchaus auch in meinem Studium einige Semester über ein Gesetzbuch hatte, aber das kann man ja auf meiner SELF-Visi nachlesen.