Orlando: Offenlegungspflicht?

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Hi nochmals

Ich habe mir jetzt das österreichische E-Commerce-Gesetz (http://www.bka.gv.at/bka/medien/ecommercegesetz.pdf 33kb) durchgelesen und bin mir nicht mehr so sicher, was meine Auslegung bzw. die Auskunft meines Anwaltes (ist kein Spezialist auf diesem Gebiet) anbelangt. Speziell die Begriffsbestimmung "Dienst der Informationsgesellschaft" wirkt doch recht "auslegungsfähig" formuliert.

Meinst du (oder irgendwer, der sich damit auskennt), dass bereits der Hinweis auf bisher erstellte Seiten schon eine Beachtung dieses Gesetzes erzwingt? Ein konkretes Angebot ist ja auf meinen Seiten bewusst nicht zu finden.

Nachdem ich in diesen Belangen eher vorsichtig bin (bin grundsätzlich zu 200% überversichert), bin ich für jeden Hinweis dankbar. Meinen Rechtsfritzen werde ich trotzdem noch Fragen und seine Antwort bei Relevanz hier mitteilen.

LG Orlando