Hallo Erika,
falls nicht irgendeine Kündigungsklausel in den AGB oder Vertrag drinnen stand, können die keinesfalls einfach die vorausbezahlte Leistung einstellen. Und mit Klausel wär ich mir nicht sicher.
Ich denke rechtlich müsstest Du zumindest den Kaufpreis zurückbekommen können.
Gruss
Marko