da wäre ich vorsichtig...
falls nicht irgendeine Kündigungsklausel in den AGB oder Vertrag drinnen stand, können die keinesfalls einfach die vorausbezahlte Leistung einstellen.
in vernünftigen AGBs steht so was i.d.r. drin!
Und mit Klausel wär ich mir nicht sicher.
Ich denke rechtlich müsstest Du zumindest den Kaufpreis zurückbekommen können.
damit würde ich nicht unbedingt rechnen... du solltest erst in erfahrung bringen warum die leistungen eingestellt werden / wurden (-> vgl. AGB).
ich möchte ja niemanden beleidigen, aber meistens konsultieren firmen anwälte für so einen scheiss und die kennen sich besser aus als die meisten privatleute.
liegen dir die agb der firma vor? oder standen sie dir zur einsicht zur verfügung ?
ja - die agb sind auf jeden fall bestandteil des kaufvertrags, das bedeuted meistens, dass die firma besser abgesichert ist als du...
nein - wenn du es beweisen kannst (k.a. ob du das mußt) sind die agb NICHT bestandteil des kaufvetrags - in dem fall hättest du mitunter chancen dein geld zurückzubekommen...
bei software gilt zusätzlich der lizenzvertrag als bestandteil des kaufvetrags!
wenn es dir die leistung sehr wichtig ist oder das programm viel geld gekostet hat, frage einen anwalt
wenn du kein geld dafür hast, geh zum nächsten amtsgericht und hol dir einen rechtsberatungsschein - dann bekommst du eine beratung von einem anwalt deiner wahl und mußt dafür 20 DM zahlen - also vermutlich etwas mehr als 10 euro.
gruss
raketenmann