Internet Recht spezifisch oder allgemein?
Flo
- recht
Guten Abend
Im Internet gibt es ja bekanntlich auch Gesetze. Wisst ihr, wie weit sich die Deutsch mit den Schweizern und Österreichischen unterscheiden? Liegen die Gesetze bei den Ländern oder sind es allgemeine Internetgesetze. Ich meine, zum Beispiel wegen Copright, Inhalte etc.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank
Hallo!
Im Internet gibt es ja bekanntlich auch Gesetze. Wisst ihr, wie weit sich die Deutsch mit den Schweizern und Österreichischen unterscheiden?
leider nein.
Liegen die Gesetze bei den Ländern oder sind es allgemeine Internetgesetze. Ich meine, zum Beispiel wegen Copright, Inhalte etc.
Wer sollte denn Internetgesetze erlassen und wo sollte verhandelt werden... nicht ganz so einfach. Jedes Land hat seien eigenen Gesetze, es wird zwar versucht z.B. in Europa duch EU-Richlinien die Gesetze in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, das ist aber alles nicht so einfach uns sehr langwierig.
Man muß sich immer an das Recht für das jeweilige Land halten, wo man diese Dienste anbietet, aber das ganze ist auch nicht so einfach, denn im Prinzip sind Deine Dienste für die ganze Welt zugänglich...
Aber wenn Du z.B. die Urheberrechte einer deutschen Person oder Firma verletzt wirst Du halt ggfs. von dieser verklagt oder abgemahnt. Über Landesgrenzen hinaus ist das schon schwieriger aber zweifellos möglich.
Grüße
Andreas
Hallo Flo.
allgemein gibt es kein Gesetzt, das über Landesgrenzen hinweg gilt.
zum Beispiel wegen Copright, Inhalte etc.
Dies ist aber ein Punkt, der - ähnlich wie auch Patent- und Markenrecht - auf internationalen vereinbarung beruhend in allen Ländern gelten wird. So wie die Deutschen per UrhG die rechte der Urheber von werken schützen, so wird es auch in der Schweiz, Österreich usw. ein Gesetz mit diesem Zweck geben. Diese werden sich zwar im Detail sicherlich unterscheiden, das Grundsätzliche wird aber gleich sein.
Ganz anders dürfte die ganze Rechtslage aber beispielsweise bei Rechtsgeschäften via Internet (Shops usw.) aussehen. Hier würde ich das Aufsuchen eines Fachmanns anraten.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo,
Im Internet gibt es ja bekanntlich auch Gesetze.
wie immer bei diesem Thema jetzt nur eine Dau-Laienmeinung von mir, aber meines bescheidneen Wissens gibt es eben keine Gesetze speziell fürs Internet. Ja gut, es gibt Gesetze für teledienste etc, und die Umschreibung dieser begriffe past eben heirzulande auch aufs Internet, aber das war es eben schon. Die Frage des Markenrechts, des (geistigen) Eigentums etc sind keine speziell aufs Internet zurechtgeschnitzten Dinge sondern gelten fürs "normale" Leben. Und werden somit auch beim "Umgang mit dem Internet" angewendet. Was dann manchmal zu Iritationen führt, weil man im internet sich eben an Dinge gewöhnt hat, die man im normalen leben bisher nicht so kannte....
Aber spezielle Internetgesetze? kenn oich (bis jetzt) nicht....
Chräcker
Hallo!
Gesetze gelten immer nur in dem Staat, dessen Gesetzgeber sie erlassen hat. Allerdings gehören dazu auch internationale Abkommen (z.B. Auslieferungasabkommen), die werden vom Gestzgeber "ratifiziert". Das gilt sowohl für das Strafrecht als auch für das Zivilrecht, also die Regeln für Auseinandersetzungen zwischen (natürlichen oder juristischen) Personen.
Die Gesetzgeber sind dabei "hoheitlich" frei. So verfolgt z.B. der Staatsanwalt in Belgien jeglichen Völkermord und ähnliche Delikte, wo und von wem auf der Welt sie auch immer begangen wurden, auch ganz ohne Bezug zu Belgien.
Für das Internet gelten keine besonderen Gesetze, aber eine technesche Besonderheit ist wichtig: Indem man z.B. seine HP ins Netz stellt, kann man gegen Gesetze in ***allen*** Ländern der Erde verstoßen. Das kann das amerikanische Urheberrecht sein, aber auch ein religiös begründetes Gesetz eines afrikanischen Staates. Denn man hat ja von allen Staaten aus Zugang zum Internet. Unkenntnis schützt dabei vor Strafe nicht.
Jeder Gesetzesversoß bleibt jedoch so lange ohne Folgen, wie man sich nicht in das betreffende Land begibt und von Deutschland (bzw. dem Land, in dem man sich gerade befindet) dorthin auch nicht ausgeliefert wird. (Siehe obigen Leitsatz.)
In einigen Ländern ist es allerdings möglich, auch in Abwesenheit zu verhandeln, wenn man in dem Land Vermögen hat; dazu gehört z.B. die USA. (Daher ist es bei größeren Unfällen, Flugzeugabstüzen und dgl. sehr beliebt, gegen Firmen mit US-Ableger Schmerzensgeld vor US-Gerichten zu erstreiten, weil die dort besonders hoch sind.) Das endet dann schlimmstenfalls mit dem Verlust dieses Vermögens, solange man nicht Onkel Sam besuchen will.
Gruß
Hans35