Hallo,
was diese Person benötigt, um ihre Arbeit zumachen, bestimmt ihr Arbeitgeber. Und der entscheidet nicht zuletzt nach Kostenaspekten.
Die Vorstellung, die Installation eines bestimmten Browsers einklagen zu können, finde ich reichlich albern.
das ist keines wegs albern oder kann der arbeitgeber auch sagen, sie hatten einen unfall, sitzen im rollstuhl, nein, sie bekommen keinen schreibtisch an dem sie mit dem rolli rankommen, ich denke nicht und wenn jemand durch augenprobleme "behindert" ist, ist das genau das selbe und das ist mit sicherheit nicht albern. sondern eine pflicht des arbeitgeber.
kostenaspekte, dass ist dan schon eher albern.
Gruss, Jan aus Dresden